Rechtsprechung zu § 38 WpHG
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BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
1. Der Erwerb von Insiderpapieren in der Absicht, sie anschließend einem anderen zum Erwerb zu empfehlen, um sie dann bei steigendem Kurs - infolge der Empfehlung - wieder zu verkaufen (sog. Scalping), ist kein Insidergeschäft, sondern eine Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.
2. Eine solchermaßen motivierte Empfehlung ist auch dann eine verbotene Kurs- und Marktpreismanipulation, wenn die Empfehlung nach fachmännischem Urteil sachlich gerechtfertigt wäre.
3. Zwischen den Vorschriften des § 88 Nr. 2 BörsG aF und den § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG besteht Unrechtskontinuität.
WpHG § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 20 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 4, § 39 Abs. 1 Nr. 2; BörsG a. F. § 88 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 1
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BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Quartalsberichte über Umsätze und Erträge (§§ 53, 54 BörsZulV) geben die Verhältnisse der Aktiengesellschaft über den Vermögensstand wieder, wenn sie ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ermöglichen und den Eindruck der Vollständigkeit erwecken.
AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1
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BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung der Wohn- und Büroräume einer Nichtbeschuldigten im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen.
