Rechtsprechung zu § 103 ZPO
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BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Wird in einer der Tatsacheninstanzen einer Wohnungseigentumssache ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung abgesehen, so erhält ein Rechtsanwalt trotzdem nach § 35 BRAGO die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung.
BRAGO §§ 35, 63 Abs. 1 Nr. 2
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BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor Begründung
Gründe: I. Die Beklagte hat gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Senftenberg vom 7. August 2001 - 1 Ca 724/ 01 - am 18. September 2001 Berufung eingelegt und den Antrag angekündigt, das arbeitsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. Mit dem am 28. September 2001 beim ...
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BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen.
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98
Eine Sachbeschädigung im Sinne von § 429 Abs. 1 HGB a. F. kann grundsätzlich auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden Schadensverdachts in Betracht kommen. Veranlaßt der Auftraggeber des Frachtführers zum Zwecke der Ausräumung eines berechtigten Schadensverdachts eine Untersuchung der Sache, so können die dadurch entstandenen Kosten nicht gemäß § 430 Abs. 2 HGB a. F., sondern nur unter den Voraussetzungen des § 430 Abs. 3 HGB a. F. ersetzt verlangt werden.
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BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
Gründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde, über die der Senat durch Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166) ...
