Rechtsprechung zu § 120 ZPO
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BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99
Offene Vermögensfragen; Verwaltungsprozeßrecht
Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender; Form Rechtsmittel; Widerspruch zur Niederschrift
Eine dem Restitutionsbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, daß der Widerspruch "schriftlich oder zur Niederschrift" eingelegt werden könne, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf.
VermG § 31 Abs. 7, § 32 Abs. 4 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 2; VwGO §§ 58, 70; VwZG § 8 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 13.09.1999 - 6 B 61.99
Wehrpflichtrecht
Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens
Das Verwaltungsgericht ist verpflichet, das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens anzuordnen, wenn ein Beteiligter diese Anordnung beantragt, weil er dem Sachverständigen Fragen stellen will; dem Antrag muß freilich entnommen werden können, in welcher Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll, und es darf nicht ausgeschlossen sein, daß eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann.
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BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
Wird die Prozeßkostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten entzogen, so kommt für dieselbe Instanz gleichwohl eine Neubewilligung in Betracht, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei verschlechtert haben. Die Neubewilligung darf in diesem Fall nur dann abgelehnt werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Partei die Anordnung von Ratenzahlungen erneut mißachten wird.
ZPO § 124 Nr. 4
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BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
Kindergeld, das die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei bezieht, ist als deren Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.
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BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02
a) Im Insolvenzverfahren ist es regelmäßig nur dann erforderlich, dem Gläubiger im Wege der Prozeßkostenhilfe einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn eine wirtschaftlich denkende vermögende Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt beauftragen würde.
b) Grundsätzlich ist für jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht, zu prüfen, ob die Beiordnung erforderlich ist.
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BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft Verfassungsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren.
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BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99
Gründe: Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bezog Kindergeld für ihre 1982 geborene Tochter T. Aufgrund einer Absprache, die zwischen der Antragstellerin und ihrem geschiedenen Ehemann unter Beteiligung des Jugendamtes im Rahmen eines Familienrechtsstreits getroffen wurde, ...
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BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit teilweise unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
