Rechtsprechung zu § 128 ZPO
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BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01
In Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit beginnt die Rechtsmittelfrist für einen nicht verkündeten Beschluß mit dessen Zustellung an den Rechtsmittelführer und nicht erst mit der letzten Zustellung an einen der Beteiligten (Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 90/ 94 - NJW 1994, 3359 f.).
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BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03
Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt.
Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.
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BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 355/07
Internationale Zuständigkeit - Rügelose Einlassung
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind materielle Einwendungen gegen den Klageanspruch vor oder in der Güteverhandlung nach deutschem Prozessrecht noch nicht als erstes Verteidigungsvorbringen anzusehen, das die Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Arbeitsgerichts kraft rügeloser Einlassung nach Art. 24 Satz 1 EuGVVO (juris: EGV 44/ 2001) begründet.
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BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.
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BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04
a) Auch der Insolvenzverwalter, der eine von einem Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung lediglich "vorläufig" bestreitet, löst die vom Gesetz an das Bestreiten geknüpften Rechtsfolgen aus (Anschluss an BAG ZIP 1988, 1587, 1589).
b) Wird die zunächst vorläufig bestrittene Forderung später zur Insolvenztabelle festgestellt und erklären die Parteien daraufhin übereinstimmend den zuvor vom anmeldenden Gläubiger aufgenommenen Rechtsstreit für erledigt, ist die Kostenentscheidung nach den zu § 93 ZPO entwickelten Grundsätzen zu treffen.
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BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02
Hat sich der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung zur Zuzahlung einer Leibrente verpflichtet, so ist das Leibrentenversprechen bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn die Leibrentenpflicht fortbesteht, auch beim Endvermögen mit ihrem jeweiligen Wert mindernd zu berücksichtigen. Auf die Frage, ob das Leibrentenversprechen dinglich gesichert ist, kommt es nicht an (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 62/ 89 - FamRZ 1990, 603; Einschränkung der Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/ 89 - FamRZ 1990, 1217 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/ 89 - FamRZ 1990, 1083).
BGB § 1374 Abs. 2
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BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
a) Zum jeweiligen Prüfungsumfang in den drei Stufen eines Wiederaufnahmeverfahrens.
b) Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer Restitutionsklage nach § 641 i ZPO.
c) Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 641 i ZPO.
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BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Wird in einer der Tatsacheninstanzen einer Wohnungseigentumssache ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung abgesehen, so erhält ein Rechtsanwalt trotzdem nach § 35 BRAGO die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung.
BRAGO §§ 35, 63 Abs. 1 Nr. 2
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BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 370/99
Lehrauftrag an eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin als eigenständiges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Teilzeit- oder ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht.
