Rechtsprechung zu § 13 ZPO
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BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00
a) Zur Frage der Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts im Falle von Ansprüchen aus Auflösung eines Verlöbnisses und bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (hier: deutsch-schweizerische Verbindung) (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 132, 105).
b) Zur Abgrenzung von Verlobungsgeschenken von allgemeinen Beiträgen zur Bestreitung gemeinsamer Lebenshaltungskosten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
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BGH, 04.03.2004 - IX ZR 101/03
Für Gebührenforderungen aus Anwaltsverträgen besteht in der Regel kein Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Kanzleisitz (Anschluß an BGH, Beschl. v. 11. November 2003 - X ARZ 91/ 03, z. V. b. in BGHZ).
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BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Vom Gerichtsstand des § 29 a ZPO werden Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfaßt.
ZPO § 29 a
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BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02
1. Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht verneint habe (im Anschluß an BGH, Urt. v. 28. November 2002 - III ZR 102/ 02, ZIP 2003, 685, 686 f).
2. § 19a ZPO begründet weder eine örtliche noch eine deutsche internationale Zuständigkeit für Klagen des Insolvenzverwalters am Sitz des Insolvenzgerichts.
ZPO § 19a, § 545 Abs. 2; EGInsO Art. 102; EuInsVO Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2
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BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02
a) § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG ist grundsätzlich auch in Fällen einfacher Streitgenossenschaft anwendbar.
b) Die Rücknahme der Berufung gegen den einzigen Streitgenossen mit Wohnsitz im Ausland hat jedenfalls dann keinen Einfluß auf die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts, wenn sie erst nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgt.
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
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BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00
1. Ob ein ausländisches Konkursgericht international zuständig ist, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; ob ein - vom ausländischen Gericht anerkannter - Wohnsitz zu rechtsmißbräuchlichen Zwecken ins Ausland verlegt worden war, ist allenfalls im Rahmen der deutschen öffentlichen Ordnung zu beachten.
2. Zur Anerkennung der Restschuldbefreiung, die im Ausland einem Deutschen erteilt worden ist, der zuvor seinen Wohnsitz dorthin verlegt hatte.
KO §§ 237, 238; EGInsO Art. 102 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; AVAG § 13 Abs. 1 F.: 30. Mai 1988; AVAG § 12 Abs. 1 F.: 19. Februar 2001
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BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00
Gründe: I. Der damalige Prozeßbevollmächtigte und jetzige Streithelfer der Klägerin legte mit einem am 28. Juli 1999, dem letzten Tag der Berufungsfrist, beim Oberlandesgericht München eingegangenen Telefax "gegen das Urteil vom 15. Juni 1999 Berufung ein". Dabei waren zwar das Aktenzeichen des ...
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BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98
a) Bei der Klage gegen eine Personengesellschaft kommt der Angabe des Namens der Gesellschaft ausschlaggebende Bedeutung zu; der Zusatz eines unzutreffenden Inhabernamens tritt demgegenüber zurück.
b) Die Zustellungsfiktion nach § 175 Abs. 1 Satz 3 ZPO verstößt nicht gegen das in Art. 6 Abs. 1 EG-Vertrag enthaltene Diskriminierungsverbot.
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1; EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1; ZPO § 175 Abs. 1 Satz 3
