Rechtsprechung zu § 147 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
13
BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

1. Kennzeichen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist die normative, abstrakt-generelle Vorherbestimmung des jeweils für die Entscheidung zuständigen Richters. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung bestimmt werden kann.

2. Eine abstrakt-generelle Regelung, die eine Ermessensentscheidung über die Zuständigkeit ausschließt, liegt nicht vor, wenn der Geschäftsverteilungsplan eines Landesarbeitsgerichts vorsieht, daß "in Sachen, die in mehreren Kammern anhängig sind und bei denen eine Verbindung in Frage kommt (§ 147 ZPO), die Verbindung durch die Kammer erfolgen soll, in der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist".

Volltext bei lexetius.com

2
von
13
BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von 28 Arbeitnehmern.

Volltext bei lexetius.com

3
von
13
BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

1. Es ist in aller Regel ermessensfehlerhaft, über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag (Aufgabe von BAG 17. September 1987 - 2 AZR 2/ 87 - RzK I 11a Nr. 16).

2. Auflösungsanträge, die auf unterschiedliche Kündigungen bezogen sind, haben unterschiedliche Streitgegenstände.

Volltext bei lexetius.com

4
von
13
BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02 - MEGASALE

Die gegen eine gemeinschaftliche Werbeanzeige gerichtete Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen drei Unterlassungsschuldner, die einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, kann wegen der höheren Kostenbelastung gegenüber einer streitgenössischen Inanspruchnahme auf der Beklagtenseite rechtsmissbräuchlich sein. Dass die zusätzliche Kostenbelastung wegen der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit des Konzernverbunds, dem die Beklagten angehören, nicht geeignet ist, diese im Wettbewerb zu behindern, schließt die missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs durch den Kläger nicht aus.

UWG a. F. § 13 Abs. 5 (UWG § 8 Abs. 4)

Volltext bei lexetius.com

5
von
13
BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.

Volltext bei lexetius.com

6
von
13
BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.

ZVG §§ 18, 83 Nr. 6

Volltext bei lexetius.com

7
von
13
BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

Das rechtliche Interesse für den Antrag eines einzelnen Arbeitgebers, die tarifliche Unzuständigkeit einer Gewerkschaft festzustellen, setzt voraus, dass die Gewerkschaft gegenüber dem Antragsteller Befugnisse wahrnimmt oder wahrzunehmen beabsichtigt, für die es ihrer Tarifzuständigkeit bedarf.

Volltext bei lexetius.com

8
von
13
BGH, 07.03.2006 - VI ZR 42/05

Durch § 545 Abs. 2 ZPO ist die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, auch wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen Zuständigkeit zugelassen hat.

ZPO § 545 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

9
von
13
BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

Ein Zwischenurteil, das sich seinem Inhalt nach nicht auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage beschränkt, sondern tatsächlich eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ist als Sachurteil uneingeschränkt mit einem Rechtsmittel anfechtbar.

Ein trotz fehlender Rechtshängigkeit erlassenes Urteil ist wirkungslos; es kann mit dem Rechtsmittel angefochten werden, das gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil gleichen Inhalts gegeben wäre.

ZPO §§ 511, 280, 303

Volltext bei lexetius.com

10
von
13
BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

a) Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten.

b) Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt.

c) Die Zulassung der Revision in einem die Sachentscheidung enthaltenden Teilurteil durch das Berufungsgericht erstreckt sich auf die zugehörige, in einem Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung; dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht im Schlußurteil die Revision nicht zugelassen hat.

BGB § 139, § 551; ZPO § 543

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht