Rechtsprechung zu § 154 ZPO
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BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00

Abgabenrecht, Kirchensteuerrecht

Kirchensteuer; Steuererhebung; Vomhundertsatz der Einkommen- (Lohn-) Steuer; Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche; unterschiedliche Steuersätze in Hamburg und Schleswig-Holstein; Prinzip der Steuergerechtigkeit


Das staatliche Gericht ist in einem Rechtsstreit über die Erhebung von Kirchensteuern befugt, einen als Kirchengesetz bezeichneten Kirchensteuerbeschluss wegen eines von ihm angenommenen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG als unwirksam zu verwerfen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG ist insoweit unzulässig.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3

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BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 46.07

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