Rechtsprechung zu § 189 ZPO
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BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

Die wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG.

GewSchG § 4

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BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

a) § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist auf den Fall einer öffentlichen Zustellung, deren Voraussetzungen für das Gericht erkennbar nicht vorlagen, nicht entsprechend anwendbar (Ergänzung von BGHZ 153, 189).

b) Lagen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung für das Gericht erkennbar nicht vor, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen nicht in Gang gesetzt (Bestätigung von BGHZ 149, 311).

ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

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BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05

Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.

BGB §§ 709, 714; ZPO § 170 Abs. 1 und 3

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BGH, 07.12.2005 - V ZB 166/05

Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.

BGB § 714; ZPO § 170 Abs. 1

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BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens; Vertretungszwang.

Hatte ein Beteiligter einen Prozessbevollmächtigten bestellt, dem die erforderliche Postulationsfähigkeit fehlt, so führt dies nicht dazu, dass der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO vertreten war.

VwGO §§ 67, 138 Nr. 4; ZPO §§ 244, 249 Abs. 3, § 547 Nr. 4

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BVerwG, 25.04.2005 - 1 C 6.04

Gründe: I. Der 1982 geborene Beigeladene stammt aus dem Kosovo und kam Ende April 1997 über Tschechien nach Deutschland zu seinem Vater, der seit April 1995 bestandskräftig als Asylberechtigter anerkannt ist. Dem Asylantrag des Beigeladenen gab das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer ...

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BGH, 31.07.2003 - III ZB 58/02

Für die Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (steckengebliebenen) Enteignungsentschädigung ist der Zivilrechtsweg gegeben.

GVG § 13; GG Art. 14 Ia

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BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose Enteignung; redlicher Erwerb; ausländischer Staat; Änderung der Nutzungsart.

1. Die rechtzeitige Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch den Testamentsvollstrecker wirkt zu Gunsten der Erben auch dann, wenn der Erbfall bereits vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes eingetreten war und der vermögensrechtliche Anspruch deshalb unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten entstanden ist.

2. Die Möglichkeit redlichen Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG gilt nicht für den Erwerb durch einen ausländischen Staat.

VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Buchst. a, § 30a Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 2041, 2197, 2205

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