Rechtsprechung zu § 214 ZPO
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EuGH, 10.11.1993 - C-60/92
Ein nationales Gericht ist gemeinschaftsrechtlich nicht gehalten, bei der Prüfung eines Antrags auf Anordnung einer vorgezogenen Zeugenvernehmung im Vorgriff auf einen Zivilprozeß den Grundsatz anzuwenden, daß ein Unternehmen nicht zur Beantwortung von Fragen verpflichtet ist, wenn ihre Beantwortung das Eingeständnis einer Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsvorschriften beinhaltet.
