Rechtsprechung zu § 23 ZPO
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BGH, 04.06.2002 - XI ZR 301/01

a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt.

b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt wurden, durch das Territorialitätsprinzip hat sich nichts dadurch geändert, daß die Bundesrepublik Deutschland sich im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet hat, diese Enteignungen nicht rückgängig zu machen.

EGBGB Art. 7 ff. (Enteignung); Einigungsvertrag Art. 41 Abs. 1; BGB §§ 607 a. F., 1113

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BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

1. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ist bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung nicht anzuwenden (Anschluss an BAG-Beschluss vom 23. August 2001 5 AZB 3/ 01, NJW 2002, 317).

2. Im Beschwerdeverfahren kann nach § 116 Abs. 6 FGO nur durcherkannt werden, wenn dabei keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind.

GVG § 17 Abs. 2, § 13; ZPO § 322 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 6

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BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99

a) Auch ohne formelle Vereinbarungen mit dem ausländischen Staat ist die Gegenseitigkeit im Sinne von § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO verbürgt, wenn das beiderseitige Anerkennungsrecht und die Anerkennungspraxis bei einer Gesamtwürdigung im wesentlichen gleichwertige Bedingungen für die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gleicher Art schaffen.

b) Bei Zahlungsurteilen ist die Gegenseitigkeit mit der kanadischen Provinz British Columbia verbürgt.

ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 5

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