Rechtsprechung zu § 250 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
11
BGH, 08.02.2001 - VII ZR 477/00

Der Revisionsbeklagte kann die Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Prozesses bis zur Entscheidung über die Annahme der Revision durch einen beim Revisionsgericht einzureichenden Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der zweiten Instanz erklären.

ZPO §§ 250, 240, 78 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
11
BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i. S. von § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

3
von
11
BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

Tatbestand: Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob ihr vor dem Landesarbeitsgericht anhängiger Kündigungsrechtsstreit durch das von der Beklagten beantragte Reorganisationsverfahren nach Chapter (Chap.) 11 des U. S.-Bankruptcy Code (BC) unterbrochen ist.

Volltext bei lexetius.com

4
von
11
BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

Ein Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U. S.-Bankruptcy Code und das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren unterbricht den Kündigungsschutzprozess.

Die Aufnahme dieses Rechtsstreits durch den Kläger beendet jedoch die Unterbrechung. Für die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses bedarf es nicht einer gerichtlichen Aufhebung des U. S.-amerikanischen Verfahrensstillstandes.

Volltext bei lexetius.com

5
von
11
BGH, 03.07.2006 - II ZR 151/04

a) Ein Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Mitglied ihres Aufsichtsrats ist, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG.

b) Ein Vertrag, nach dem das Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft oder ein von ihm beherrschtes Unternehmen die Gesellschaft "in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen beraten" soll, verstößt mangels Abgrenzung gegenüber der Organtätigkeit des Aufsichtsrats gegen § 113 AktG und ist daher einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat als Gesamtorgan gemäß § 114 Abs. 1 AktG nicht zugänglich (Fortführung von BGHZ 114, 127; 126, 340, 344 ff.).

c) Der aktienrechtliche Anspruch der Gesellschaft auf Rückgewähr der Beratungsvergütung gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 AktG greift auch im Fall eines gegen § 113 AktG verstoßenden Beratungsvertrages ein und besteht gegenüber dem betreffenden Aufsichtsratsmitglied auch dann, wenn der Vertrag mit einem von ihm beherrschten Unternehmen abgeschlossen worden ist.

AktG §§ 113, 114

Volltext bei lexetius.com

6
von
11
BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

Wird über das Vermögen des Revisionsklägers das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem seine Revision teilweise angenommen und im übrigen nicht angenommen worden ist, haftet der Insolvenzverwalter nach Aufnahme des Rechtsstreits für die - zuvor noch nicht entrichtete - Verfahrensgebühr und die erst mit Urteilserlaß fällig gewordene Urteilsgebühr des Revisionsverfahrens (nur) aus dem Gegenstandswert, mit dem der Rechtsstreit nach der Annahmeentscheidung anhängig geblieben ist.

GKG a. F. § 60; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

7
von
11
BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

1. In einem einvernehmlich zustande gekommenen Sozialplan können die Betriebsparteien vorsehen, daß dieser bei einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers dann gilt, wenn der Arbeitgeber der Kündigung nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet.

2. Eine vertragliche Bezugnahme auf den jeweils geltenden Gehaltstarifvertrag kann im Falle einer rückwirkenden Tariferhöhung zu Nachzahlungsansprüchen des Arbeitnehmers auch dann führen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Tarifabschluß bereits beendet war.

Volltext bei lexetius.com

8
von
11
BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

1. Das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG ist nicht anwendbar, wenn die betriebliche Altersversorgung lediglich umgestaltet wird und die neuen Versorgungsleistungen wirtschaftlich gleichwertig sind. Dabei kommt es auf den durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt der getroffenen Vereinbarungen an.

2. § 3 BetrAVG führt nur zur Aufrechterhaltung der bei Abschluß des Abfindungsvertrages bereits bestehenden Versorgungsanwartschaften.

Volltext bei lexetius.com

9
von
11
BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

Die Berichtigung eines unrichtig oder unberechtigt berechneten Steuerbetrages setzt nach richtlinienkonformer Beurteilung voraus, dass das Steueraufkommen nicht gefährdet wird. Das Steueraufkommen wäre gefährdet, wenn eine Berichtigung der Steuer ohne den Nachweis des Ausstellers der Rechnung zugelassen würde, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat, dass ihm der Vorsteuerabzug versagt worden ist oder dass ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung oder Verrechnung der abgezogenen Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist.

UStG 1993 § 14 Abs. 2, 3; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 17, Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

Volltext bei lexetius.com

10
von
11
BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

Ansprüche eines Bauarbeitgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis niedriger als marktüblich zu verzinsen und an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind, sind "solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen". Werden sie nicht innerhalb der Ausschlußfristen des § 16 BRTV geltend gemacht, so verfallen sie.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht