Rechtsprechung zu § 256 ZPO
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761
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835
BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

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762
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835
BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

Unterfällt ein Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoffenster und -türen in Sachsen-Anhalt sowohl infolge der Allgemeinverbindlichkeit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) als auch infolge Verbandsmitgliedschaft dem Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996, so wird dieser Manteltarifvertrag durch den spezielleren VTV verdrängt.

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763
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835
BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00

Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer Versorgungszusage

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Invalidenrente.

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764
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835
BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

Bei Verbindung einer Zahlungs- mit einer Feststellungsklage kann eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht auf die Feststellungsklage erstreckt werden (Anschluß an BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/ 61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/ 87, NJW 1988, 1984 f).

ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3

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765
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835
BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

Der Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung setzt eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs voraus, den das Personalratsmitglied ohne die Personalratstätigkeit genommen hätte.

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766
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835
BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderte, die an Maßnahmen zur Rehabilitation in einem privatwirtschaftlichen Berufsbildungswerk teilnehmen, sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt.

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767
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835
BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00

1. Wenn ein hamburgisches Gesundheitsamt eine in Hamburg wohnende Bewerberin um Berufung in ein Beamtenverhältnis in Schleswig-Holstein auf ihre gesundheitliche Eignung untersucht und der schleswig-holsteinischen Einstellungsbehörde ein entsprechendes amtsärztliches Zeugnis erteilt, handelt es sich nicht um Amtshilfe.

2. Der Amtsarzt eines hamburgischen Gesundheitsamts, der eine in Hamburg wohnende Bewerberin um Berufung in ein Beamtenverhältnis in Schleswig-Holstein untersucht und der schleswig-holsteinischen Einstellungsbehörde ein amtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Eignung als Beamtin erteilt, erfüllt keine Amtspflichten gegenüber dem Land Schleswig-Holstein als einem Dritten im Sinne von § 839 BGB.

HambVwVfG § 4 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 839 Cb

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768
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835
BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger eine Vergütung in Höhe der jeweiligen tarifvertraglichen Regelung beanspruchen kann.

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769
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835
BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

Ein Arbeitgeber, der eine genehmigte Ersatzschule und ein Internat betreibt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er die Refinanzierungsmöglichkeiten des Ersatzschulfinanzgesetzes ausschöpft und nur den in der Schule, nicht aber den im Internat beschäftigten Arbeitnehmern eine Zusatzversorgung zusagt.

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770
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835
BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

1. Ob bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, der Betriebsrat des Verleiherbetriebs oder derjenige des Entleiherbetriebs mitzubestimmen hat, richtet sich danach, ob der Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft.

2. Die Entsendung von Leiharbeitnehmern in Betriebe, deren betriebsübliche Arbeitszeit die vom Leiharbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitszeit übersteigt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sofern die Entsendung für eine entsprechend verlängerte Arbeitszeit erfolgt. Das Mitbestimmungsrecht steht dem beim Verleiher gebildeten Betriebsrat zu.

BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3, § 95 Abs. 3 Satz 2, § 99; AÜG § 14

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