Rechtsprechung zu § 256 ZPO
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BGH, 19.01.2000 - IV ZR 57/99
Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß der Beklagte als Träger der Insolvenzsicherung gemäß § 7 Abs. 2 BetrAVG verpflichtet ist, Arbeitnehmern der W. KG in F. Anwartschaftsausweise bzw. Leistungsbescheide gemäß § 9 Abs. 1 BetrAVG zu erteilen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage
1. Verfahrensrügen, die erst nach Abschluß der ersten Instanz des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG erhoben werden, sind keinesfalls mehr rechtzeitig und können deshalb im weiteren Verlauf des Rechtsstreits nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Geht es bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor vom 11. 05. 1979 idF vom 15. 03. 1992 allein um die künstlerischen Belange oder darum, ob diese durch bestimmte Leistungs- oder Eignungseinschränkungen des Chormitglieds berührt werden, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Besteht dagegen Streit über die Leistungsfähigkeit oder sonstige Eignung des Chormitglieds, trägt dieses insoweit die Darlegungs- und Beweislast.
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BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Personalvertretungsrecht
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen; Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz
Die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlaß der Übertragung neuer Aufgaben, die auf einem neuen (anderen) bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatz anfallen, unterliegt als Neu-Eingruppierung der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG.
Die Mitbestimmung entfällt auch dann nicht, wenn die Neu-Eingruppierung weder zu einem Wechsel der Vergütungsgruppe noch zu einem Wechsel der Fallgruppe mit veränderten Möglichkeiten eines Zeit- oder Bewährungsaufstiegs führt.
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
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BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98
Ein Vertrag, durch den ein Rechtsanwalt von einer GmbH beauftragt ist, die für eine Kapitalerhöhung erforderlichen Erklärungen und Beurkundungen vorzubereiten, kann, soweit es um die mit einer verdeckten Sacheinlage verbundenen Risiken geht, Schutzwirkung zugunsten der an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Altgesellschafter haben.
BGB § 328
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BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98
1. Der Verlust der Gesellschaftereigenschaft hat bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts keinen Einfluß auf das Fortbestehen der an dieses Rechtsverhältnis anknüpfenden materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft.
2. Im Streit zwischen mehreren Forderungsprätendenten um die Freigabe eines hinterlegten Betrags ist allein die Berechtigung im Außenverhältnis zum Schuldner entscheidend.
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BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
Führt der Steuerberater im Rahmen eines Dauermandats einen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Auftrag durch, haftet er gleichwohl nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, wenn ihm bei Erledigung des rechtlich untersagten Geschäfts ein steuerlicher Fehler unterläuft.
Zum Schaden des Organträgers infolge eines steuerlich nicht wirksamen Gewinnabführungsvertrages.
BGB § 249, § 675, § 276; RBerG § 1 KStG §§ 14, 17; AktG § 302
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BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
Ein Betriebsratsmitglied ist wegen Interessenkollision verhindert, an einer die eigene Umgruppierung betreffenden Beschlußfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorangegangenen Beratung teilzunehmen. Für das verhinderte Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses, mit dem der Betriebsrat die Zustimmung zur Umgruppierung verweigert. Mit Ablauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gilt in diesem Fall die Zustimmung mangels wirksamer Verweigerung als erteilt.
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BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97
Auch im Arzthaftungsprozeß beginnt die Verjährung, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.
BGB § 852 Abs. 1
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BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97 - RUMMS!
a) Ergibt die Rechtsprüfung bei einer Verbandsklage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, daß das beanstandete Verhalten nicht wettbewerbswidrig ist und daher die Klage jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist, kann die Frage offenbleiben, ob die Klage mangels einer hinreichenden Ausstattung des Verbandes oder mangels einer hinreichenden Zahl von Gewerbetreibenden, die dem Verband angehören, unzulässig ist.
b) Die Ankündigung einer Sonderveranstaltung in einer mehrseitigen, in auflagenstarken Tageszeitungen erschienenen Anzeige ist grundsätzlich geeignet, den Wettbewerb auf dem fraglichen Markt wesentlich zu beeinflussen.
c) Zur Beurteilung einer Zeitungsanzeige, in der aus Anlaß eines Firmenjubiläums für besonders günstige Angebote geworben wird.
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BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98
Ein gemeinschaftlicher Betrieb zwischen einer Konzernholding und einer Tochtergesellschaft liegt nicht bereits dann vor, wenn die Holding aufgrund ihrer konzernrechtlichen Leitungsmacht gegenüber dem Vorstand der Tochter-AG anordnet, die Tochter solle bestimmte Arbeiten (zum Beispiel Schreibarbeiten) für die Holding miterledigen. Besteht kein Gemeinschaftsbetrieb zwischen Holding und Tochter, so genießt ein Arbeitnehmer der Holding nur dann Kündigungsschutz, wenn die Holding ihrerseits dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, insbesondere die erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigt.
KSchG § 23 Abs. 1
