Rechtsprechung zu § 256 ZPO
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BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99
(Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Lehrerin.
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BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Lufthansa
Tatbestand: Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet war, für die Dauer der Ausbildungszeit des Klägers Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abzuführen. Ferner begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Beklagte verpflichtet war, in den Jahren 1991 ...
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BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Behindertengerechte Beschäftigung
1. Ist ein Schwerbehinderter oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug.
2. Das Schwerbehindertenrecht verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung.
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BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/99
Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten bei einem übernommenen Betrieb der früheren DDR
Verspricht der Erwerber eines Betriebes aus dem Beitrittsgebiet einem dort beschäftigten Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1991 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so sind bei der Prüfung der Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Zweite Alt BetrAVG auch Beschäftigungszeiten im übernommenen Betrieb vor dem 3. Oktober 1990 zu berücksichtigen.
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BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche
Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine vergleichende Modellrechnung voraussichtlicher Versorgungsansprüche anbietet, um dessen tarifvertraglich eingeräumte Wahlentscheidung zu unterstützen, aus einer bestehenden Versorgungszusage in ein anderes Versorgungssystem zu wechseln, haftet für eine etwaige Unrichtigkeit dieser Modellrechnung. Ergibt sich aus einer unrichtigen Modellrechnung zu Unrecht, daß die Versorgungsalternative günstiger ist als die bestehende Zusage, und wechselt der Arbeitnehmer daraufhin in dieses Versorgungssystem, muß der Arbeitgeber ihn so stellen, wie er nach der ursprünglichen Versorgungszusage gestanden hätte.
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BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99
Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung
Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung über eine längerfristige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begründen für die Arbeitnehmer keinen rechtlich geschützten Besitzstand. Die Verschlechterung der Ansprüche durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung ist rechtlich in der Regel unbedenklich.
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BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00
Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen "Schichtzulage" und "Erschwerniszulagen".
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BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke
Wird ein branchenfremdes Tarifwerk im Arbeitsvertrag in Bezug genommen, ist eine korrigierende Auslegung der Verweisungsklausel dahin, daß eine Verweisung auf das Tarifwerk erfolgt, dem der Arbeitgeber jeweils unterliegt, nicht möglich. Eine große dynamische Verweisungsklausel liegt nicht vor. Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/ 95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/ 95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/ 99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99
Politische Arbeitnehmerweiterbildung
Die Durchführung einer anerkannten Bildungsveranstaltung verstieß während der Geltung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 6. November 1984 nicht gegen die Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes, wenn im Durchschnitt an jedem Tag der Bildungsveranstaltung ein organisierter Lernprozeß über sechs Lerneinheiten a 45 Minuten stattgefunden hat.
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BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.
