Rechtsprechung zu § 256 ZPO
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811
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842
BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige Versetzung

Werden einem Arbeitnehmer - zB durch Freistellung während der Kündigungsfrist - die bisherigen Arbeitsaufgaben entzogen, ohne daß neue Tätigkeiten an deren Stelle treten, liegt keine Versetzung iSv § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG vor.

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812
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842
BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.

2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber einem anderen Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung überlassen und in dessen Betrieb eingegliedert, bleibt er gemäß § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar, wenn ein in Deutschland ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer an den Inhaber eines im Ausland liegenden Betriebs verleiht.

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813
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842
BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

1. Die bloße Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs rechtfertigt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht.

2. Auch bei der Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben ist die Prognose des voraussichtlichen Beschäftigungsbedarfs Teil des Sachgrundes für die Befristung (Abgrenzung zu den Senatsurteilen 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/ 84 - und - 7 AZR 25/ 85 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 101 und 102, 24. September 1986 - 7 AZR 669/ 84 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 12 und 15. März 1989 - 7 AZR 264/ 88 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 126).

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814
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842
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten den Ausgleich einer Rentenminderung.

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815
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842
BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

Die Umsetzung einer Altenpflegekraft für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem in mehrere Stationen gegliederten Seniorenheim ist jedenfalls dann eine Versetzung iSv § 95 Abs. 3 BetrVG, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind.

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816
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842
BGH, 24.02.2000 - III ZR 270/99

Gründe: I. Die Beklagte zu 1, die am Revisionsverfahren nicht beteiligte Jagdgenossenschaft P., verpachtete am 1. April 1991 die Jagdnutzung auf den zu ihrem Bezirk gehörenden Grundstücken an den Beklagten zu 2, und zwar bis zum 31. März 2006. Am 6. August 1993 vereinbarten die Beklagte zu 1 und ...

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817
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842
BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

1. Verweist ein mit einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes geschlossener Versorgungsvertrag auf das jeweils geltende Beamtenversorgungsrecht und übernahm dieser Arbeitgeber die Hälfte der Pflichtbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, so ist die Anrechnungsvorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG entsprechend anzuwenden.

2. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Beitragszuschüsse freiwillig leistete oder arbeitsrechtlich dazu verpflichtet war.

3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene Erweiterung der Anrechnung auf Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und gegen das Fehlen einer Übergangsregelung bestanden jedenfalls in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit nicht.

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818
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842
BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99

Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerinnen und Kläger Anspruch auf vier zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr haben.

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819
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842
BAG, 25.01.2000 - 1 AZR 172/99

Auslegung einer Sozialplanregelung - Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte den Kläger aufgrund ihrer Verpflichtungen aus einem Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einem Sozialplan im Versorgungsfall wegen Alters so stellen muß, als hätte er nach dem 1. September 1996 noch Arbeitslosenhilfe erhalten.

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820
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842
BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

Der Kläger hat zwar das Risiko der Nichterweislichkeit seiner Prozeßfähigkeit zu tragen, da ihn insoweit eine "objektive" Beweislast trifft. Jedoch ist das Gericht gehalten, von Amts wegen alle in Frage kommenden Beweise, insbesondere durch Einholung von Sachverständigengutachten, zu erheben, um Zweifel an der Prozeßfähigkeit nach Möglichkeit aufzuklären; den Kläger trifft insoweit keine "subjektive" Beweisführungslast (im Anschluß an BGH, Urteil vom 09. 01. 1996 - VI ZR 94/ 95 - NJW 1996, 1059 m. w. N.).

War der Kläger bei Erteilung der Prozeßvollmacht prozeßfähig, schadet es nicht, wenn er später prozeßunfähig wurde; das Fortbestehen der Prozeßvollmacht gemäß § 86 ZPO sichert seine ordnungsgemäße Vertretung im Prozeß und ermöglicht es, den einmal begonnenen Rechtsstreit zu Ende zu führen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 08. 02. 1993 - II ZR 62/ 92 - BGHZ 121, 263, 266).

ZPO § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 86, § 579 Abs. 1 Nr. 4

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