Rechtsprechung zu § 26 ZPO
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BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 133/06

Für die Bewertung der Rechtsmittelbeschwer ist allein der rechtskraftfähige Inhalt des angefochtenen Urteils maßgebend.

EGZPO § 26 Nr. 8

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BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

Die Beschwer eines zur Beseitigung von Kontaminationen Verurteilten bemißt sich nicht nach dem vom Kläger behaupteten, sondern nach dem tatsächlichen, vom Gerichtssachverständigen festgestellten Kostenaufwand (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZB 33/ 04 - NJW 2004, 3488 ff.).

EGZPO § 26 Nr. 8

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BGH, 05.11.2002 - X ZB 22/02

Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.

EGZPO § 26 Nr. 5 Satz 1, ZPO § 283

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