Rechtsprechung zu § 269 ZPO
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BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98 - Widerruf der Erledigungserklärung

Erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, so ist diese Erklärung grundsätzlich frei widerruflich, solange sich der Beklagte ihr nicht angeschlossen und das Gericht noch keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kläger regelmäßig - auch in der Revisionsinstanz - von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu seinem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.

ZPO §§ 91a, 263, 264 Nr. 2

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146
BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99

Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlung gestellten Wertermittlungsantrags ist dann kein Raum.

§§ 254, 264 Nr. 2 ZPO

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146
BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00

Gründe: I. Die Revisionsklägerin - im Streitjahr eine GmbH, zwischenzeitlich in eine KG umgewandelt - war zum Klageverfahren der Kläger - zusammen veranlagter Ehegatten - notwendig beigeladen worden. Die Klage richtete sich gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 der Kläger, mit dem der Beklagte und ...

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BVerwG, 05.07.2000 - 6 B 18.00

Wehrpflichtrecht

Wehrdienstfähigkeit bei Freistellung von der Grundausbildung; Mindestanforderungen nach Tätigkeitskatalog; vom Gericht eingeholtes wehrmedizinisches Sachverständigengutachten; Fehlerkatalog der ZDv 46/ 1


Mit Blick auf die seit 1. Januar 1995 geltenden Verwendungsgrade nach § 8a Abs. 2 Satz 1 WPflG ist ein Wehrpflichtiger nicht wehrdienstfähig im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 1 WPflG, wenn ihm selbst bei Freistellung von der Grundausbildung wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.

WPflG § 8a

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BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

Das Feststellungsinteresse für eine Klage, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in einem bereits abgeschlossenen Zeitraum festgestellt werden soll, läßt sich nicht mit der Erklärung eines Sozialversicherungsträgers begründen, er werde das Ergebnis der arbeitsgerichtlichen Entscheidung bei der Prüfung der sozialrechtlichen Versicherungspflicht übernehmen.

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136
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146
BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 423/99

Vollzugszulage

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob den Klägern über den 31. Oktober 1996 hinaus eine sogenannte Vollzugszulage zusteht.

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146
BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00

Parteienrecht

Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; Parteienfinanzierung


Die Festsetzung und Auszahlung der staatlichen Mittel der Parteienfinanzierung hängt nach § 19 Abs. 1 PartG nicht davon ab, daß eine Partei, die die Gewährung von Abschlagszahlungen gemäß § 20 Abs. 2 PartG beantragt hat, einen weiteren Antrag auf endgültige Festsetzung stellt.

PartG §§ 18 - 20

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BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97 - Mattscheibe

a) Eine freie Benutzung geschützter Laufbilder aus einer Fernsehshow kann auch dann anzunehmen sein, wenn diese unverändert in eine Satire auf diese Show übernommen werden. Dabei kommt es - über die Anforderungen des § 24 UrhG hinaus - nicht darauf an, ob die Übernahmen "erforderlich" sind.

b) Bei der Beurteilung einer Satire als selbständiges Werk ist es unerheblich, wie das Gelingen oder die inhaltliche Tendenz der darin gestalteten Kritik gewertet werden kann.

c) Zur Frage, ob ein Sendeunternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es eine Satire über die Fernsehshow eines anderen Sendeunternehmens ausstrahlt.

UrhG §§ 1, 23, 24, 95

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146
BVerwG, 16.03.2000 - 3 C 15.99

Vermögenszuordnungsrecht

Legendiertes MfS-Vermögen; Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen durch Private; Strohmanngeschäft; Treuhandverhältnis


Das auf Veranlassung und im ausschließlichen Interesse des Ministeriums für Staatssicherheit über "Strohmänner" erworbene und auf deren Namen im Grundbuch eingetragene Immobiliarvermögen ("legendiertes MfS-Vermögen") war einem wirksamen Erwerb durch Dritte aufgrund eines mit dem "Strohmann" vor Inkrafttreten der 4. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages und einer nach dem Beitritt erfolgten Grundbucheintragung zugänglich.

4. DVO/ TreuhG § 1 Satz 1; Einigungsvertrag Art. 22 Abs. 1 Satz 2; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 4

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140
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146
BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99

Nimmt der Anfechtungskläger, der ein rechtskräftiges, vorbehaltloses Anfechtungsurteil erwirkt hat, nach Empfang des ausgeurteilten Betrages die Zahlungsklage gegen den ursprünglichen Schuldner zurück, ist eine Klage auf Rückzahlung des Geleisteten wegen ungerechtfertigter Bereicherung zulässig.

AnfG a. F. § 2; ZPO § 767, § 322 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

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