Rechtsprechung zu § 309 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
10
BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

a) Auch wenn ein Urteil bereits im Sinne des § 309 ZPO gefällt, aber noch nicht verkündet ist, muß das Gericht einen nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung prüfen.

b) Hat der Gesamtspruchkörper eines Kollegialgerichts nach § 309 ZPO über das Urteil beraten und abgestimmt, so kann jedenfalls dann über die Wiedereröffnung entsprechend § 320 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ZPO nur in der Besetzung der Schlußverhandlung entschieden werden, wenn eine zwingende Wiedereröffnung wegen eines Verfahrensfehlers oder eine Wiedereröffnung nach Ermessen des Gerichts in Betracht kommt. Deshalb ergeht in diesen Fällen bei Verhinderung eines der an Schlußverhandlung und Urteilsfällung beteiligten Richter die Entscheidung über die Wiedereröffnung ohne Hinzuziehung eines Vertreters in der verbleibenden Besetzung der Richterbank.

ZPO §§ 156, 296 a, 320 Abs. 4 Sätze 2 und 3

Volltext bei lexetius.com

2
von
10
BGH, 05.11.2004 - BLw 14/04

§ 309 ZPO gilt nicht für eine Entscheidung durch Beschluß, die nach mündlicher Verhandlung ergeht.

ZPO § 309

Volltext bei lexetius.com

3
von
10
BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Bestätigung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren durch das Landgericht Duisburg.

Volltext bei lexetius.com

4
von
10
BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

Volltext bei lexetius.com

5
von
10
BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01

Besetzung des Berufungsgerichts

1. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung des Gerichts bestimmt worden ist (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/ 00 - AP GG Art. 101 Nr. 59).

2. Es ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar, wenn nach Ablauf der Amtsperiode eines ehrenamtlichen Richters der Verkündungstermin so lange verlegt wird, bis dieser erneut ernannt wird.

Volltext bei lexetius.com

6
von
10
BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

Die Regelung des § 1626 a BGB, nach der das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen voraussetzt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BGB § 1626 a, GG Art. 6

Volltext bei lexetius.com

7
von
10
BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00

Zur Frage, ob der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 3 ZPO vorliegen kann, wenn der die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigende Grund erst nach Fällung, Absetzung und Unterzeichnung, aber noch vor der Verkündung des Berufungsurteils entsteht.

ZPO § 551 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

8
von
10
BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar 2006 - V ZR 243/ 04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).

ZPO §§ 315 Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 1 Satz 2, 547 Nr. 6

Volltext bei lexetius.com

9
von
10
BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

1. Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.

2. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes (z. B. Mietwohnungen) ist bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück unzulässig.

ZPO § 315 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1030 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

10
von
10
BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) in der Fassung des ...

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht