Rechtsprechung zu § 315 ZPO
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BGH, 23.11.2006 - I ZR 276/03 - Abmahnaktion
1. Ein von den Richtern unterzeichnetes so genanntes Protokollurteil i. S. von § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO braucht nur dann nicht mit dem Protokoll verbunden zu werden, wenn es nicht nur die Angaben gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO, sondern auch die in das Protokoll aufgenommenen Feststellungen und Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthält (im Anschluss an BGHZ 158, 37 und BGH, Urt. v. 28. 9. 2004 - VI ZR 362/ 03, NJW 2005, 830).
2. a) Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt.
b) Auch im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verletzte Ersatz auch des Schadens verlangen kann, der durch eine auf einer eigenen Willensentscheidung beruhenden Handlung des Verletzten entstanden ist, wenn diese Handlung durch ein rechtswidriges Verhalten des anderen herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Verhalten darstellt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der schuldhaft den unrichtigen Anschein eines von einem Dritten begangenen Wettbewerbsverstoßes erweckt.
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BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04
Zu dem aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlichen Parteivorbringen, das ebenfalls der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt, gehören nicht die von den Parteien im Berufungsverfahren gestellten Anträge. Sie müssen sich aus dem Berufungsurteil ergeben.
ZPO § 559 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 28.09.2004 - VI ZR 362/03
Zu den gemäß § 540 ZPO bestehenden Mindestanforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils.
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BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 166/01
Verspätete Urteilsabsetzung
Tatbestand: Die Parteien, auf deren Arbeitsverhältnis der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Anwendung findet, streiten darum, ob dem im Landeskrankenhaus (LKH) G. als Krankenpfleger mit VergGr. Kr. III beschäftigten Kläger neben der sog. Psychiatriezulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. ...
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BGH, 10.01.2001 - XII ZB 187/00
Gründe: I. Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung der Beklagten wegen Verletzung eines Vertrages über die Errichtung einer Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück der Beklagten.
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BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 79/97 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bescheid - Beschwerdeausschuß - Bescheidabfassung - Zustellung - Fünfmonatsfrist
Bescheide der Beschwerdeausschüsse müssen innerhalb von fünf Monaten nach Beschlußfassung zur Zustellung gegeben werden. Andernfalls sind sie nicht mit Gründen versehen (Fortführung von BSG vom 21. 4. 1993 - 14a RKa 11/ 92 = BSGE 72, 214 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 und BSG vom 18. 10. 1995 - 6 RKa 38/ 94 = BSGE 76, 300 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 7).
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BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 68/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - keine wirksame Zustellung - nicht ordnungsgemäße Urteilsausfertigung - Identität des Richters
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Anspruch des Klägers auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
