Rechtsprechung zu § 322 ZPO
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BGH, 11.07.2000 - X ZB 9/99

Gründe: I. Die Rechtsbeschwerdeführerin ist Inhaberin des deutschen Patents 43 18 277. Patentanspruch 1 lautet:

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BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der Vergütungsordnung durch den Arbeitgeber

1. Eine Eingruppierung nach § 99 BetrVG umfaßt jedenfalls die Entscheidung über die anzuwendende Vergütungsordnung sowie über die Einreihung in die zutreffende Vergütungsgruppe.

2. Eine Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats und die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung können sich jeweils nur auf die Eingruppierung in ihrer Gesamtheit beziehen.

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BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 279/99

Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag

Beauftragt eine Arbeitnehmerin einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, so ist der Gegenstandswert der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO unter Anwendung der gerichtlichen Wertvorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu bestimmen. Das gilt auch dann, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsvereinbarung zustande kommt, ohne daß ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

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BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte gegenüber einem unstreitigen Rückforderungsanspruch der Klägerin in Höhe von 1. 333, 76 DM erfolgreich mit Vergütungsdifferenzen für die Monate Dezember 1996 bis März 1997 einschließlich aufgerechnet hat.

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BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98

a) Der Fiskus, der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines ehemaligen Bodenreformgrundstücks hat, kann die Herausgabe von Nutzungen nur insoweit verlangen, als sie auf die Zeit ab Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 entfallen (im Anschluß an BGHZ 140, 223).

b) Der Eigentümer, der nach den Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform Nutzungsentgelt an den Fiskus herauszugeben hat, hat hierbei, anders als der Geldschuldner, für das eigene Zahlungsvermögen nicht einzustehen; gehört das Grundstück nicht zu den Hauswirtschaften oder Schlägen (Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB), ist er frei, wenn er das Entgelt vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 1996 (BGHZ 132, 71) Mitte des Jahres 1996 in Unkenntnis des Auflassungsanspruchs des Fiskus anderweit verwendet hat.

c) An die Stelle des Anspruchs des Fiskus auf Herausgabe des aus einem ehemaligen Bodenreformgrundstück gezogenen Nutzungsentgelts kann der Anspruch auf Herausgabe des durch die Tilgung einer Verbindlichkeit oder durch die Ersparnis von Aufwendungen Erlangten treten, wenn das Entgelt hierfür Verwendung gefunden hat.

EGBGB 1985 Art. 233 § 11 Abs. 4; BGB §§ 667, 281

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BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.

BGB §§ 903, 1004

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BGH, 16.12.1999 - III ZR 89/99

Ob ein zwischen dem Eigentümer eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks und dem früheren Kreisvorstand des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) geschlossener "Hauptnutzungsvertrag", durch den das Grundstück dem Kreisvorstand "zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung und Freizeiterholung" durch seine Mitglieder überlassen wurde, als Kleingartennutzungsverhältnis im Sinne des § 20 a Nr. 1 BKleingG anzusehen ist, bestimmt sich maßgeblich nach der am 3. Oktober 1990 vorherrschenden, tatsächlich ausgeübten Art der Nutzung. Abzustellen ist hierbei auf den Charakter der gesamten Anlage, nicht einzelner Parzellen.

BKleingG § 20 a

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BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98

Tatbestand: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, macht gegenüber der beklagten GmbH Ansprüche aus abgetretenem Recht ihres früheren Geschäftsführers Dr. W. G. (künftig: Zedent) geltend. Die Beklagte ist seit 1988 Komplementärin einer KG, die seither das von der Beklagten gegründete Druckereiunternehmen ...

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BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

a) Ein Klageantrag auf Zahlung monatlicher Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe einer Sache ist im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt.

b) Eine auf § 283 BGB gestützte bedingte Schadensersatzklage kann unter den Voraussetzungen des § 259 ZPO bereits mit der Herausgabeklage verbunden werden.

c) Zur Besorgnis der Nichterfüllung im Sinne des § 259 ZPO.

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 283; ZPO § 259

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152
BGH, 15.10.1998 - I ZR 111/96

Hat der Empfänger die Verfügungsbefugnis über das Transportgut einmal erlangt, kann er die Rechte aus dem Beförderungsvertrag wegen Beschädigung des Gutes grundsätzlich auch dann im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen, wenn er die Annahme der Ware verweigert (Fortführung von BGHZ 75, 92).

CMR Art. 12, 13, 17

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