Rechtsprechung zu § 323 ZPO
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BGH, 05.07.2006 - XII ZR 25/04
Zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen mit einer Schwangeren (Anschluss an Senatsurteil vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/ 01 - FamRZ 2005, 1444 ff.).
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BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebedingten Nachteilen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten, kommt eine zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts gemäß § 1573 Abs. 5 BGB in der Regel auch bei kurzer Ehedauer nicht in Betracht. In anderen Fällen steht die lange Ehedauer einer Befristung regelmäßig nur dann entgegen, wenn und soweit es für den bedürftigen Ehegatten - namentlich unter Berücksichtigung seines Alters im Scheidungszeitpunkt - unzumutbar ist, sich dauerhaft auf den niedrigeren Lebensstandard, der seinen eigenen beruflichen Möglichkeiten entspricht, einzurichten.
BGB § 1573 Abs. 5
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BGH, 04.10.2005 - VII ZB 46/05
Der in einem Prozessvergleich ausgewiesene bezifferte Zahlungsbetrag ist vollstreckungsrechtlich bestimmt.
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
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BFH, 01.03.2005 - X R 45/03
Anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen kann eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last begründet werden, wenn diese Werte - unter weiteren Voraussetzungen - vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet werden, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von ertragbringendem Vermögen - hier: einem eigengenutzten Einfamilienhaus - finanziert worden war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/ 00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C. II. 6. b bb; entgegen BMF-Schreiben vom 16. September 2004, BStBl I 2004, 922, Tz. 21 letzter Absatz).
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
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BGH, 23.02.2005 - XII ZB 198/01
a) Zur Behandlung der Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich.
b) Zum zeitlich befristeten Teilausschluß des Versorgungsausgleichs, wenn dessen ungekürzte Durchführung zur Folge hätte, daß der Ausgleichspflichtige bis zum Bezug seiner eigenen gesetzlichen Rente auf Unterhaltszahlungen des Ausgleichsberechtigten angewiesen wäre.
BGB §§ 1587 Abs. 1 Satz 1, 1587 c Nr. 1; VAHRG § 1 Abs. 3; SächsAbgG §§ 13, 42
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BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R
Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder - Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche - Gleichrangigkeit des Unterhaltstitels - Ermessensfehlgebrauch - Selbstbehalt
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Ablehnung einer Abzweigung von Sozialleistungen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch [SGB I]).
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BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/98
Verzichtet der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auf die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt, ist sein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gleichwohl in die Vergleichsrechnung des § 31 Sätze 4 und 5 EStG einzubeziehen.
EStG 1996 § 31 Sätze 4, 5, § 32 Abs. 6 Satz 1, § 36 Abs. 2
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BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
Zur Korrektur eines im Ausgangsverfahren rechtsfehlerhaft zugrunde gelegten Ehezeitendes im Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG (Fortführung von Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/ 93 - FamRZ 1996, 282, 283).
VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587 Abs. 2
