Rechtsprechung zu § 323 ZPO
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BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 355/00
Gründe: Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen Gerichtsentscheidungen, die den Beschwerdeführern die Umwandlung ihrer vor dem 1. Juli 1998 errichteten Kindesunterhaltstitel in dynamische Unterhaltstitel nach § ...
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BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 44/99 R
Gründe: I. Die Klägerin begehrt von der beklagten Seekasse als Träger der Angestelltenversicherung eine ungeteilte Witwenrente nach dem verstorbenen Versicherten; streitig ist in diesem Zusammenhang das Recht der Beigeladenen auf eine sog Geschiedenenwitwenrente.
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BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98
Gründe: I. Der Kläger hat sich durch Jugendamtsurkunden vom 22. Februar 1993 verpflichtet, an die Beklagten zu 1 und zu 2, seine am 12. Dezember 1980 bzw. am 6. Oktober 1983 geborenen Kinder aus geschiedener Ehe, Unterhalt in Höhe von monatlich 600 DM (Beklagte zu 1) und 495 DM (Beklagter zu 2) zu ...
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BSG, 11.07.2000 - 1 A 3/99
Gründe: I. Die Vertreterversammlung der Klägerin, einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, beschloß im November 1996, den Stellenplan für die Dienstordnungs-Angestellten zu verändern: Die Stelle des Geschäftsführers sollte von Besoldungsgruppe B 3 nach Besoldungsgruppe B 6 und die Stelle ...
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BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
Gründe: I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für die Streitjahre 1988 bis 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Gesellschafter des in der Rechtsform einer KG betriebenen … hauses A. Komplementärin der KG war bis November 1987 die damals 87-jährige ...
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BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
Nimmt der Anfechtungskläger, der ein rechtskräftiges, vorbehaltloses Anfechtungsurteil erwirkt hat, nach Empfang des ausgeurteilten Betrages die Zahlungsklage gegen den ursprünglichen Schuldner zurück, ist eine Klage auf Rückzahlung des Geleisteten wegen ungerechtfertigter Bereicherung zulässig.
AnfG a. F. § 2; ZPO § 767, § 322 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99
Asylverfahrensrecht; Ausländerrecht; Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht
Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung von Abschiebungshindernissen durch Gericht; zeitliche Grenze der Rechtskraft; Änderung der Sachlage; nachträglicher Wegfall der Gefährdungslage bei Abschiebungshindernis; neuerliche Feststellung durch Verwaltungsakt; "Widerruf" eines rechtskräftigen Feststellungsurteils durch Verwaltungsakt; Umdeutung im Revisionsverfahren; Abschiebungsandrohung nach Widerruf gem. § 73 AsylVfG
1. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist nicht befugt, die vom Verwaltungsgericht rechtskräftig getroffene Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 AuslG zu widerrufen.
2. Der fehlerhafte Widerruf kann in einem solchen Fall auch noch im Revisionsverfahren in eine nach Änderung der Sachlage zulässige neuerliche Feststellung durch Verwaltungsakt, daß Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht (mehr) vorliegen, umgedeutet werden.
3. Das Bundesamt ist zum Erlaß einer Abschiebungsandrohung im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach § 73 AsylVfG nicht zuständig.
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BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
a) Ein Klageantrag auf Zahlung monatlicher Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe einer Sache ist im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt.
b) Eine auf § 283 BGB gestützte bedingte Schadensersatzklage kann unter den Voraussetzungen des § 259 ZPO bereits mit der Herausgabeklage verbunden werden.
c) Zur Besorgnis der Nichterfüllung im Sinne des § 259 ZPO.
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BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß - Voraussetzung - kindergeldrechtliche Änderung - Vertrauensschutz
Tatbestand: Der Kläger wendet sich dagegen, daß der Beklagte die Bewilligung von Kindergeld (Kg) rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1994 aufgehoben und das für diesen Zeitraum überzahlte Kg zurückgefordert hat.
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BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 61/96 R
Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Umfang der Sachverhaltsermittlung
Zum Umfang der Ermittlungspflicht hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Frau gegen den allein oder überwiegend für schuldig erklärten Mann.
