Rechtsprechung zu § 331a ZPO
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BGH, 25.10.2001 - III ZR 43/01
Das Gericht ist befugt, bei Säumnis einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung den geladenen Sachverständigen mündlich anzuhören und das Ergebnis dieser Beweisaufnahme bei einer Entscheidung nach Lage der Akten zu verwerten.
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BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes
Ein Entschädigungsanspruch für den Verlust des Bestandsschutzes setzt neben der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Arbeitnehmerkündigung das Arbeitsverhältnis nicht selbst hätte kündigen können.
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BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Zur Frage der Verpflichtung des Vermittlers einer prospektierten Kapitalanlage zur Offenlegung von an ihn für den Vertrieb gezahlten "Innenprovisionen".
BGB § 675 Abs. 2
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BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
1. Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.
2. Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.
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BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Die Bundesrechtsanwaltsordnung ermächtigt nicht zum Erlass von Satzungsrecht, das die Erwirkung eines Versäumnisurteils von einer vorherigen Ankündigung gegenüber dem gegnerischen Anwalt abhängig macht.
BRAO § 59b; BORA § 13; GG Art. 12
