Rechtsprechung zu § 348a ZPO
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BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter hat nach § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.

ZPO §§ 45 Abs. 1, 348, 348a

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BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/ 02 - FamRZ 2003, 669).

ZPO §§ 348, 348 a, 568, 574

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BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.

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BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

Der nach § 349 Abs. 2, 3 ZPO an Stelle der Kammer entscheidende Vorsitzende der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter i. S. von § 568 Satz 1 ZPO. Über eine sofortige Beschwerde gegen dessen Entscheidung hat das Beschwerdegericht nicht durch eines seiner Mitglieder als (originärer) Einzelrichter (§ 568 Satz 1 ZPO), sondern in der gemäß § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung als Senatskollegium zu entscheiden.

ZPO §§ 568, 349 Abs. 2, 3 ZPO

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BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

a) Ein Ablehnungsgrund ist gemäß § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, wenn hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Ob der geltend gemachte Grund angesichts gegenteiliger Darstellung des abgelehnten Richters und übriger Prozessbeteiligter glaubhaft gemacht ist, unterliegt der freien Würdigung durch das entscheidende Gericht.

b) Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 526 Abs. 1 ZPO zuständigen Einzelrichter hat das Berufungsgericht in der Besetzung mit drei Mitgliedern ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.

ZPO § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 526 Abs. 1

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BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 56/02

Im Beschwerdeverfahren (§ 568 ZPO) findet die Vorschrift des § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO, die den Einsatz des Richters auf Probe als sogenannter originärer Einzelrichter beschränkt, keine entsprechende Anwendung.

ZPO §§ 568, 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

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BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender - Berichterstatter - Einverständnis - gesetzlicher Richter - Entscheidungskompetenz - Ermessen - Verfahrensbeschleunigung - grundsätzliche Bedeutung - Merkzeichen - RF - Rundfunkgebühren - Befreiung - Nachteilsausgleich - gesundheitliche Voraussetzungen - Feststellungsverfahren - Telekommunikation

Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen "RF").

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BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO liegen nicht vor.

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BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vereinbarkeit der Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

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BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen.

ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2, Satz 3; § 574 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 Satz 2; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

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