Rechtsprechung zu § 35 ZPO
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BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

Gründe: I. Auf Antrag der Klägerin hat das Amtsgericht Euskirchen gegen die Beklagte einen Mahnbescheid wegen angeblicher Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall erlassen. Nach Widerspruchserhebung durch die Beklagte ist der Rechtsstreit am 22. Mai 2002 an das Amtsgericht Stuttgart ...

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BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen. Beschl. v. 19. 01. 1993 - X ARZ 845/ 92, NJW 1993, 1273).

b) Weist das Gericht die Parteien von sich aus auf eine angebliche, im Gesetz aber nicht vorgesehene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Beklagten mit diesem Antrag nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen.

ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 Abs. 2 Satz 4

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