Rechtsprechung zu § 373 ZPO
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BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06
Die Schilderung, die ein Zeuge über den Hergang eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines der Unfallbeteiligten abgegeben hat, kann im Haftpflichtprozess nicht im Wege des Zeugenbeweises, wohl aber im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.
Beim Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Kraftfahrzeug kann für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis sprechen.
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BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04
1. Eine Beweisaufnahme zu einem streitigen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn der dem Beweisantrag zugrundeliegende Tatsachenvortrag konkret genug ist, um die Erheblichkeit des Vorbringens beurteilen zu können.
2. Ein Beweisantrag des Inhalts, ein Arbeitnehmer habe den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG an einem bestimmten Ort innegehabt, ist hinreichend substantiiert und bestimmt. Eine Pflicht, die den Begriff des Lebensmittelpunkts prägenden Einzeltatsachen zusätzlich zu benennen und unter Beweis zu stellen, besteht regelmäßig nicht.
3. Begründet ein FG im angefochtenen Urteil, weshalb es von der Erhebung eines beantragten Beweises abgesehen hat, so genügt für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht regelmäßig der Vortrag, das FG sei dem Beweisantritt nicht gefolgt.
FGO § 96 Abs. 1, § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5, § 81 Abs. 1 Satz 2, § 82, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 155; ZPO § 295, § 373, § 377 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6
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BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05
Schweigen der Parteien auf die Anordnung des schriftlichen Verfahrens "im vermuteten Einverständnis der Parteien" bedeutet grundsätzlich keine Zustimmung gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
Das Gericht darf die beweisbelastete Partei nicht allein wegen einer nach Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses (§ 379 ZPO) oder nach Versäumung einer Ausschlussfrist (§ 356 ZPO) fehlenden Möglichkeit des Sachverständigenbeweises als beweisfällig ansehen, sondern muss versuchen, vor Erlass einer Entscheidung zunächst die beweiserhebliche Frage in anderer Weise auf Grund des Parteivortrags und der verfügbaren Beweismittel zu klären.
Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnis in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/ 72 - MDR 1974, 382).
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BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01
1. Zum kollusiven Zusammenwirken eng verwandter Geschäftsführer zweier selbständiger Gesellschaften bei der Erfüllung gegenseitiger Vertragspflichten.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Gericht bei der Behauptung innerer Tatsachen Beweis zu erheben hat.
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BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07
Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; anwaltliche Versicherung; eidesstattliche Versicherung; Glaubhaftmachung; Freibeweis; Überzeugungsbildung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung.
1. Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel von Amts wegen zu prüfen. Die richterliche Überzeugung kann es sich mit allen im Wege des Freibeweises zulässigen Beweismitteln bilden. Dazu gehören auch eidesstattliche Versicherungen.
2. Genügt eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes nicht, Beweis für die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist zur vollen Überzeugung des Gerichts zu erbringen, so muss das Berufungsgericht auf andere zu Gebote stehende Beweismittel zurückgreifen. Dazu gehört auch die Vernehmung der Person als Zeugen, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Eine Berufung darf deshalb nicht schon dann als unzulässig verworfen werden, wenn das Berufungsgericht den Inhalt der zur Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist abgegebenen eidesstattlichen Versicherung für nicht glaubhaft hält.
VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 133 Abs. 3 und 6; ZPO § 294 Abs. 1
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BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die an einem Vier-Augen-Gespräch über vertragliche Absprachen beteiligte Partei eines Zivilrechtsstreits von Amts wegen angehört oder als Partei vernommen werden muss, wenn der beweisbelastete Gegner den Beweis durch Zeugenaussagen seiner ...
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BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06
a) Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.
b) Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.
c) Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.
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BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05
Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1. auf betriebliche Gründe gestützten ordentlichen Kündigung und über einen von der Klägerin gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Beschäftigungsanspruch.
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BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 723/05
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Verfahrensrüge
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1. auf betriebliche Gründe gestützten ordentlichen Kündigung und über einen von der Klägerin gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Beschäftigungsanspruch.
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BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
Anrechnung von Vordienstzeiten
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe des dem Kläger zustehenden Insolvenzsicherungsanspruchs. Während der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein bei der ratierlichen Berechnung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 iVm. § 2 BetrAVG eine Betriebszugehörigkeit vom 1. November 1967 bis zum 30. Juni 1994 ...
