Rechtsprechung zu § 373 ZPO
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BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
1. Wird der armen Partei ein bei dem beauftragten Rechtsanwalt angestellter Anwalt im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet, so kommt ein Anwaltsvertrag mit letzterem spätestens dadurch zustande, daß der Anwalt im Einverständnis mit der Partei tätig wird.
2. a) Hat die arme Partei vor der Beiordnung eines angestellten Rechtsanwalts dem Prinzipal ein Mandat erteilt, besteht dieser Vertrag auch nach der Beiordnung fort, wenn nichts anderes vereinbart ist.
b) Der angestellte Anwalt haftet in einem solchen Fall nur für eigene Pflichtverletzungen nach der Beiordnung.
3. Das Revisionsgericht kann einen unzulässigen, weil unbestimmten Leistungsantrag in einen Feststellungsantrag umdeuten, wenn das Feststellungsinteresse des Klägers ohne weitere tatsächliche Feststellungen bejaht werden kann.
BGB § 675 Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1, § 559
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BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht
Durch Tarifvertrag (hier Manteltarifvertrag vom 1. Juli 1998 für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks in Bayern Nr. 43 Abs. 1) kann bestimmt werden, daß der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beizubringen hat (Bestätigung von BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/ 99 - BAGE 93, 276).
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BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.
Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.
Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.
Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.
Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.
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BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01
Zur Unzulässigkeit der Berichtigung einer in erster Instanz fälschlich vorgenommenen Saldierung von Klage- und Widerklageforderungen durch das Berufungsgericht.
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung eines Rechtsanwalts gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe eines eingezogenen Geldbetrages.
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BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01
Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb
Nach § 33 Abs. 2 MTArb erhält ein Arbeiter Lohnfortzahlung wegen persönlicher Arbeitsverhinderung bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht. Muß ein Arbeiter vor Gericht als Zeuge erscheinen, handelt es sich um die Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nach deutschem Recht i. S. d. Tarifbestimmung.
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BGH, 11.01.2001 - IX ZR 201/98
Gründe: I. Zur Beantwortung der vorstehenden Vorlagefragen, von denen die Entscheidung des Rechtsstreits abhängt, sind die Art. 454, 455 der Verordnung Nr. 2454/ 93 (EWG) der Kommission vom 2. Juli 1993 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 253 S. 1 vom 11. Oktober 1993; künftig: ...
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BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99
Gründe: I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein Einkaufszentrum und ein Imbissstand befanden. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob - wie der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) annimmt - der Imbissstand und ...
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BGH, 13.04.2000 - III ZR 120/99
Tatbestand: In den frühen Morgenstunden des 21. Juli 1993 wurde in Berlin ein Pkw-Fahrer festgenommen, der mehrere Polizeisperren durchbrochen hatte. An dem Einsatz waren zahlreiche Polizeibeamte des beklagten Landes, darunter auch der Kläger, der damals Zivilfahnder war, beteiligt. Der Kläger trug ...
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BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Nach § 16 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 hat ein Beschäftigter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts in Höhe von 100 %.
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BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99
Eine Leistungsbestimmung durch Urteil nach § 319 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB kann auch die Vertragspartei beantragen, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten verursacht hat. Die Klage kann auch in diesem Fall unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers vom Schuldner zu leistenden Betrags gerichtet werden.
BGB § 319 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz
