Rechtsprechung zu § 395 ZPO
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BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer; Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; informatorische Anhörung; wiederholte Zeugenvernehmung.

1. Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter haben auch Aussagekraft dafür, ob der Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist.

2. Eine erstinstanzliche informatorische Anhörung entbindet das Beschwerdegericht nicht von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn das Beweisthema entscheidungserheblich ist.

NWPersVG § 72; ZPO §§ 295, 398

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BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.

ZPO § 592

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