Rechtsprechung zu § 398 ZPO
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BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer; Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; informatorische Anhörung; wiederholte Zeugenvernehmung.

1. Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter haben auch Aussagekraft dafür, ob der Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist.

2. Eine erstinstanzliche informatorische Anhörung entbindet das Beschwerdegericht nicht von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn das Beweisthema entscheidungserheblich ist.

NWPersVG § 72; ZPO §§ 295, 398

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BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

Zur Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das Verkaufsobjekt zu einem realistisch nicht erzielbaren Preis angeboten hat und dem daraus hergeleiteten Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entgegenhält, dieser habe den Verkaufspreis bei Auftragserteilung vorgegeben und trotz vom Makler geäußerter Bedenken darauf bestanden.

Zur Verpflichtung des Berufungsgerichts, in erster Instanz vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils völlig ungenügend ist.

BGB §§ 652, 654, 282; ZPO § 398

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BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

Zur Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichtes, das über die entscheidungserhebliche Frage abweichend vom erstinstanzlichen Gericht befindet, ohne die von der Vorinstanz hierzu erhobenen Beweise in seine Überlegungen einzubeziehen bzw. die Zeugen selbst erneut zu befragen.

ZPO §§ 398, 286

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BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

1. Erachtet das Berufungsgericht die erstinstanzliche Aussage eines Zeugen entgegen der Würdigung des Erstrichters für nicht ausreichend zur Beweiswürdigung, hat es den Zeugen jedenfalls dann erneut zu vernehmen, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt.

2. Hat eine Partei erstinstanzlich auf die Vernehmung eines von ihr benannten Zeugen für diese Instanz verzichtet, und kann der Vernehmung des Zeugen im Berufungsrechtszug Bedeutung zukommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es den Beweisantrag als nicht mehr gestellt erachtet, auf Grund seiner Aufklärungspflicht bei der Partei nachzufragen, ob der Verzicht auch für die zweite Instanz gelten soll.

ZPO § 398 Abs. 1; ZPO § 139 a. F.

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BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 112/98

Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will als die Vorinstanz.

ZPO § 398 Abs. 1

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BGH, 15.06.2000 - I ZR 55/98

Der Frachtführer hat die für die Anwendbarkeit der Beweisvermutung gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 1 CMR erforderliche Schadenskausalität ausreichend dargelegt, wenn er die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den in Art. 17 Abs. 4 CMR bezeichneten besonderen Gefahren und einem Verlust des Transportgutes konkret aufzeigt oder dieser aus einer der Gefahren lebenserfahrungsgemäß folgt.

CMR Art. 17 Abs. 4, Art. 18 Abs. 2

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BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R

Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen - erneute Vernehmung im Berufungsverfahren - Ermessensreduzierung auf Null - Opferentschädigung - Mitverursachung - Unbilligkeit - grobe Fahrlässigkeit

Ein Gericht handelt in der Regel verfahrensfehlerhaft, wenn es der Aussage eines Zeugen, die ein anderes Gericht für glaubhaft gehalten hat, nicht folgt, ohne den Zeugen selbst zu vernehmen.

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BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06

Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von dem Beklagten zu 1) erklärten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von ordentlichen Kündigungen des Beklagten zu 1), um den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Klägerin und der Kläger auf die Beklagte zu 2) im Wege des Betriebsübergangs sowie über Zahlungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.

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BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 611/06

Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens

Tatbestand: Der Kläger und der Beklagte zu 1) streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Beklagten zu 1) sowie über Zahlungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.

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