Rechtsprechung zu § 40 ZPO
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BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03 - Bezugsbindung

a) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß das Berufungsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen habe.

b) Eine im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems getroffene Vereinbarung über Verkaufsziele zwischen einem Automobil-Vertragshändler (A-Händler) und einem ihm zugeordneten B-Händler, die dem B-Händler eine Bezugsbindung auferlegt, ist auch dann nicht vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG freigestellt und demzufolge gemäß Art. 81 Abs. 2 EG nichtig, wenn die Bezugspflicht des B-Händlers nur dahin geht, sich um die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Neufahrzeugen zu bemühen.

ZPO §§ 513, 565; EG Art. 81; VO (EG) Nr. 1475/ 95 Art. 4, 6

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BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem Beschluß der Vertreterversammlung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Vertrags (zahn) ärzte sind von der Mitwirkung als ehrenamtliche Richter nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie als Mitglied der Vertreterversammlung der K (Z) ÄV an einem Beschluß mitgewirkt haben, auf dessen Rechtmäßigkeit es im Gerichtsverfahren ankommt (Aufgabe von BSG vom 28. 5. 1965 - 6 RKa 2/ 65 = BSGE 23, 105 = SozR Nr. 8 zu § 193 SGG).

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