Rechtsprechung zu § 404 ZPO
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BVerwG, 09.10.2006 - 2 B 34.06
Gründe: Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, soweit es um die Beihilfefähigkeit der ärztlichen Gebühren geht, die nach der GOÄ Nr. 285, 286, 261, 252, 253, 3781, 4069, 3735, 3741, 4069, 4745 und 410 abgerechnet worden sind. ...
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BVerfG, 19.07.2006 - 1 BvR 1351/06
Gründe: I. Der Beschwerdeführer begehrt die Aufnahme in eine beim Amtsgericht geführte Auswahlliste für Insolvenzverwalter.
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BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R
Gemeinsamer Bundesausschuss [GBA] - Berechtigung zum Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel - gerichtliche Überprüfung - Entscheidungen des GBA im Arzneimittelbereich
Tatbestand: Umstritten ist die Rechtmäßigkeit von Therapiehinweisen, die der Gemeinsame Bundesausschuss zu einer Arzneimitteltherapie abgegeben hat.
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BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.
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BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
Gründe: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, §§ ...
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BFH, 03.08.2005 - I R 85/03
1. Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt (Konversion).
2. An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen.
GG Art. 4 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; KiStG Bay Art. 2 Abs. 2; ZPO § 560; FGO § 118 Abs. 2
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BGH, 11.07.2005 - NotZ 10/05
Zur Amtsunfähigkeit eines Notars aufgrund einer ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitsstörung.
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7
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BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches Gehör; verminderte Schuldfähigkeit.
1. In gerichtlichen Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz hat das erst- und zweitinstanzliche Verwaltungsgericht selbst diejenigen Tatsachen aufzuklären und festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (§ 58 Abs. 2, § 65 Abs. 1 BDG).
2. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG fordert, dass das Verwaltungsgericht ein Beweisangebot zu einer Tatsache, die bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme berücksichtigt werden kann, nicht schon deshalb übergeht, weil es die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zu gewinnen, gering einschätzt.
GG Art. 103 Abs. 1; BDG § 13 Abs. 1 und 2, §§ 58, 65 Abs. 1 und 3, § 69
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BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; "Angebotsplanung"; "Vorratsplanung"; Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes.
1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.
2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.
3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.
4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.
LuftVG § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 6 Abs. 4
