Rechtsprechung zu § 404 ZPO
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BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.

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BVerwG, 30.09.2004 - 9 B 46.04

Gründe: Die Beschwerde, mit der die Klägerin rügt, das Urteil der Vorinstanz beruhe auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), hat keinen Erfolg. Die von der Beschwerde erhobene Aufklärungsrüge geht fehl.

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BVerwG, 22.01.2004 - 7 B 97.03

Gründe: Die Klägerin wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Asphaltmischanlage der Beigeladenen. Sie ist Eigentümerin eines Hausgrundstücks, das etwa 1 500 m von der Anlage entfernt liegt. Die nach Einholung von TÜV-Gutachten ...

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BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen.

b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.

ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1

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BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer.

BGB § 826

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BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

Gründe: Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten ...

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BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist.

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