Rechtsprechung zu § 404a ZPO
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BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des Sachverhalts durch den Sachverständigen; Ortsbesichtigung.
Die Vorschrift des § 97 Satz 1 VwGO ist auf eine Sachverhaltsermittlung im Wege einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens entsprechend anwendbar.
Ein Sachverständigengutachten, das auf einer Ortsbesichtigung beruht, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit durchgeführt wurde, ist regelmäßig nicht verwertbar.
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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an einer Nebenpforte - Einschätzung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Gutachten - Gesamtwürdigung
Tatbestand: Der im Jahre 1952 geborene Kläger begehrt Versichertenrente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.
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BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05 - Mehrgangnabe
a) Aufgabe des Sachverständigen ist die Vermittlung von Fachwissen zur richterlichen Beurteilung von Tatsachen und im Patentverletzungsprozess insbesondere die Vermittlung derjenigen fachlichen Kenntnisse, die das Gericht benötigt, um die geschützte technische Lehre zu verstehen und den diese Lehre definierenden Patentanspruch unter Ausschöpfung seines Sinngehalts selbst auslegen zu können. Das Verständnis des Sachverständigen vom Patentanspruch genießt als solches bei der richterlichen Auslegung grundsätzlich ebenso wenig Vorrang wie das Verständnis einer Partei (Fortführung von BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung).
b) Allein aus Ausführungsbeispielen darf nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden, als es dessen Wortlaut für sich genommen nahelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll.
ZPO § 286; PatG § 14; EPÜ Art. 69 Abs. 1
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BGH, 27.01.2004 - VI ZR 150/02
Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.
