Rechtsprechung zu § 411 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
36
von
36
BSG, 12.04.2000 - B9 VS 2/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten darüber, ob als weitere Wehrdienstbeschädigung (WDB) iS des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) eine tiefe Beinvenenthrombose links mit postthrombotischem Syndrom und eine Alkoholkrankheit anzuerkennen sind.
von
36
BSG, 12.04.2000 - B9 SB 2/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung der Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) an den schwerbehinderten Kläger.
von
36
BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen
Das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, der ein schriftliches Gutachten erstattet hat, geht mit Ende der Instanz dann nicht verloren, wenn das Gericht dessen Antrag auf Befragung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft als verspätet abgelehnt hat.
von
36
BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots - Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels - Datenschutz - gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 SGB VII - Gutachtenbegriff - Auswahlrecht - Widerspruchsrecht - Waffengleichheit - laufendes Gerichtsverfahren - Heilung
Tatbestand: Umstritten ist die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall und die Gewährung einer Verletztenrente.
von
36
von
36
von
36
BSG, 05.02.2008 - 2 U 8/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - Beweisverwertung - Beweiswürdigung - Arbeitsunfall - Datenschutz - Auswahlrecht - Waffengleichheit - Sachverständiger - Widerspruchsrecht - Verfahrensmangel - Rügerecht
Tatbestand: Umstritten sind die Folgen eines Arbeitsunfalls.
von
36
BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06
a) Ein Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, ist ein "Rechtsmittel" im Sinne des § 839a Abs. 2 i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB.
b) Zur Ursächlichkeit zwischen der Unterlassung eines solchen Antrags und dem Schadenseintritt.
BGB § 839a
von
36
BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage - vorheriges Verwaltungsverfahren - Löschungsanspruch bezüglich Sozialdaten - Sperrung - Auswahl - Gutachter - Übermittlungsbefugnis - Verwaltungsakt
Tatbestand: Die Klägerin begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der bei ihr anzuerkennenden Berufskrankheiten (BKen) Nr. 4301 und Nr. 4302 - obstruktive Atemwegserkrankungen - nach der Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sowie die ...
