Rechtsprechung zu § 414 ZPO
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BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01
Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.
Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.
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BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R
Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung in nachträglichen Abrechnungsstreitigkeiten nach medizinischen Erfordernissen - Berücksichtigung der objektiven medizinischen Befunde und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Behandlung - keine Feststellung des Entfallens der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen durch Verwaltungsakt - Ausrichtung der Krankenhausbehandlung auf die Wiederherstellung der Gesundheit zur Alltagstauglichkeit
Tatbestand: Im Revisionsverfahren allein noch streitig ist der Anspruch auf Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 6. 390, 65 Euro für die Zeit vom 20. 3. bis zum 22. 4. 2002.
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BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05
Schweigen der Parteien auf die Anordnung des schriftlichen Verfahrens "im vermuteten Einverständnis der Parteien" bedeutet grundsätzlich keine Zustimmung gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
Das Gericht darf die beweisbelastete Partei nicht allein wegen einer nach Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses (§ 379 ZPO) oder nach Versäumung einer Ausschlussfrist (§ 356 ZPO) fehlenden Möglichkeit des Sachverständigenbeweises als beweisfällig ansehen, sondern muss versuchen, vor Erlass einer Entscheidung zunächst die beweiserhebliche Frage in anderer Weise auf Grund des Parteivortrags und der verfügbaren Beweismittel zu klären.
Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnis in einem jeweiligen Wissensgebiet - wie hier in einem regionalen Mietwagenmarkt - zu vermitteln (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 1973 - I ZR 59/ 72 - MDR 1974, 382).
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BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
Gründe: Die Kläger wenden sich gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Blöcken B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen II im Standortzwischenlager Gundremmingen. Nach der auf 40 Jahre befristeten Genehmigung dürfen bestrahlte Brennelemente in bis zu 192 ...
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BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 33.06
Gründe: Die Kläger wenden sich gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Kernkraftwerken Isar 1 und Isar 2 im Standortzwischenlager Niederaichbach. Nach der auf 40 Jahre befristeten Genehmigung dürfen bestrahlte Brennelemente in bis zu 152 Transport- und ...
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BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06
Gründe: Die Klägerinnen wenden sich gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im gleichnamigen Standortzwischenlager. Nach der auf 40 Jahre befristeten Genehmigung dürfen bestrahlte Brennelemente in bis zu 88 Transport- und ...
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BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz; Gebot der Schadensvorsorge; Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter; Restrisiko; Grenzen gerichtlicher Kontrolldichte; Drittschutz; Sachaufklärungspflicht des Gerichts.
Die Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standortzwischenlager i. S. d. § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG ist verfassungsgemäß.
Das für Auslegungsstörfälle maßgebliche Konzept der Störfallplanungswerte ist auf Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter nicht anwendbar.
GG Art. 87 Abs. 3 Satz 1; Art. 87c; AtG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3; § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 5; § 9a Abs. 2 Satz 3, Abs. 3; § 23 Abs. 1 Nr. 4; AtVfV § 3 Abs. 2 Nr. 1; StrlSchV § 3 Abs. 1 Nr. 28 Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 10; § 49 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 99 Abs. 1; § 108 Abs. 2
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BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01
Der Inhalt eines Beweisantrags erfordert die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen; wie konkret die jeweiligen Tatsachenbehauptungen sein müssen, ist unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Einlassung des Gegners, zu beurteilen.
ZPO § 284
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BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener Kaufpreis; Erfahrungssatz Erschütterung; Beweisantrag, unsubstantiierter; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Wegfall Ausschlussgrund; Veräußerung, investive; Wirksamkeitsmangel; Rückabwicklung; Erlösauskehr; Verkehrswert.
Wurde der komplexe Bebauungs- und Nutzungszusammenhang durch Veräußerung und Neubebauung eines Grundstücks gelöst, bleibt er nicht durch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Erwerbers aufrechterhalten, die eine Fortsetzung der früheren Hauptnutzung als künftig untergeordnete Nebennutzung des Grundstücks ermöglicht.
Hat der Investor aufgrund eines unwirksamen investiven Vertrages mit anschließender ebenfalls unwirksamer Auflassung den Eigenbesitz an einem Grundstück erlangt, so lebt bei Aufdeckung dieser Wirksamkeitsmängel der Restitutionsanspruch des Berechtigten erst dann wieder auf, wenn der Besitz an dem Grundstück infolge der Rückabwicklung des gescheiterten Rechtsgeschäfts auf den Verfügungsberechtigten übertragen wird.
VermG § 1 Abs. 6; § 5 Abs. 1 Buchst. c; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 2; § 16 Abs. 1 Satz 1, Satz 3; GVO § 7 Abs. 3 Satz 4; VwGO § 86 Abs. 2
