Rechtsprechung zu § 453 ZPO
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BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.

2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.

BGB §§ 242, 434 Abs. 1; ZPO §§ 427, 441 Abs. 3 Satz 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1

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BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

Der Schadensersatzanspruch einer Neugläubigerin wegen Konkursverschleppung ist nicht um die Beträge zu kürzen, die die Gläubigerin zur Begleichung ihrer Altforderungen im Zeitraum der Konkursverschleppung von der Schuldnerin erhalten hat, über deren Vermögen das Konkursverfahren mangels Masse nicht eröffnet worden ist; eine Vorteilsausgleichung führt zu einer unbilligen, dem Zweck der Ersatzpflicht widersprechenden Entlastung der Schädiger.

BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1

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