Rechtsprechung zu § 48 ZPO
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BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99

Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 295 ZPO im Verfahren nach § 111 BNotO, wenn lediglich eine förmliche Beschlußfassung über eine den Verfahrensbeteiligten mitgeteilte Anzeige gemäß § 48 ZPO unterbleibt, ohne daß dies in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird.

BNotO § 111; ZPO §§ 46, 48, 295

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BFH, 20.12.2006 - V R 11/06

1. Die Beförderung einer Yacht nach deren Erwerb ist beendet, wenn die Yacht ihren Bestimmungsort erreicht hat. Die sich an das Ende der Beförderung anschließende erstmalige Verwendung durch den Abnehmer hat auf den Bestimmungsort grundsätzlich keinen Einfluss.

2. Die Beurteilung, wo eine Beförderung endet, ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Würdigung, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.

UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 1b Abs. 1, § 1b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 6 Satz 1, § 3d Satz 1, § 18 Abs. 5a; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 28a Abs. 3; FlRG § 9 Abs. 1 Satz 2; FlaggRVO § 3 Abs. 1 Nr. 5; HGB § 480 Abs. 1; SchRegO § 4 Abs. 2; ZPO § 41 Nr. 6, § 48 Abs. 1 Halbsatz 2

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BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

1. Auch im Anwendungsbereich des DBA Frankreich 1959/ 1969 und des DBA Italien 1925 sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

2. Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich 1959/ 1969 ist dahin gehend auszulegen, dass es auf die tatsächliche Zugehörigkeit der Forderung zum Vermögen der Betriebsstätte ankommt; die rechtliche Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts eines der Vertragsstaaten ist hingegen nicht maßgebend.

DBA Frankreich 1959/ 1969 Art. 4, 10, 19; DBA Italien 1925 Art. 3, 8, 12; BewG in der bis 1997 geltenden Fassung § 101 Nr. 1

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BVerwG, 14.08.2003 - 2 AV 4.03

Gründe: Das Bundesverwaltungsgericht, das gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 45 Abs. 3 ZPO über das auf §

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BFH, 27.03.2000 - III R 35/99

Gründe: I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wegen des steuerlichen Abzugs von Prozesskosten sowohl als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus dessen selbständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt, als auch unter dem Gesichtspunkt vorweggenommener ...

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BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

a) Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. "Squeeze out") ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig.

b) Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine - vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des Hauptaktionärs einsetzende - sog. Parallelprüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer zulässig.

AktG §§ 262 ff.; §§ 327 a ff.

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BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

Gegen den Beschluss des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, durch den ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statthaft, wenn sie der Notarsenat in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat.

BNotO § 111; ZPO § 574

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BGH, 11.07.2005 - NotZ 8/05

Ein (Anwalts-) Notar ist nicht berechtigt, in seiner Internetadresse die Bezeichnung "Notariat" zu führen.

GG Art. 12 Abs. 1; BNotO §§ 2, 92, 93

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BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

Gründe: In dem Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) machte die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) - die E-GmbH - geltend, dass die gegen sie ergangene Prüfungsanordnung rechtswidrig sei.

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BFH, 23.06.2000 - VIII B 136/99

Gründe: Nachdem der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in dem Finanzgerichtsverfahren 2K 3010/ 97 zum Termin zur mündlichen Verhandlung am 19. Oktober 1999 geladen worden war, beauftragte er den Prozessbevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner gerichtlichen Interessen. Dieser beantragte mit ...

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