Rechtsprechung zu § 50 ZPO
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BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

a) Eine in dem EFTA-Staat Fürstentum Liechtenstein nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWR) - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde.

b) Eine liechtensteinische Aktiengesellschaft ist daher befugt, ihre vertraglichen Rechte in der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

ZPO § 50; EWR Art. 31

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BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

In anhängigen Verfahren, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Gesamthandsforderung entsprechend der früheren Rechtsprechung als notwendige Streitgenossen eingeklagt haben, ist nach der Änderung dieser Rechtsprechung (BGHZ 146, 341 ff.) kein Parteiwechsel dahin erforderlich, daß Klägerin nun die GbR ist. Vielmehr ist eine Rubrumsberichtigung der zulässige und richtige Weg.

ZPO §§ 50, 263, 313 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 705

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BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen. Diese nach Wortsinn, Entstehungsgeschichte und Teleologie gebotene Auslegung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

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BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auf Grund einer von der Beklagten durch vertragswidriges Verhalten veranlassten Eigenkündigung ein Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes zusteht.

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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen und in diesem Zusammenhang um die Frage, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) ein Arbeitsverhältnis besteht. Außerdem verlangt der Kläger, von der Beklagten zu 2) beschäftigt ...

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BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 449/02

Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

Tatbestand: Die klagende Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe VVaG (im folgenden: ZVK), eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien, die nach näherer Maßgabe der tariflichen Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ...

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BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem § 73 Abs. 3 GmbHG hat.

2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.

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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1) ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung vom 13. November 2001 und die Frage, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis ...

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BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

1. Die Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG ist von der Schwangeren zu vertreten, wenn sie auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist (Verschulden gegen sich selbst).

2. Einen solchen gröblichen Verstoß stellt es nicht dar, wenn die Schwangere die Bescheinigung über die Schwangerschaft mit normaler Post an den Arbeitgeber versendet und der Brief dann aus ungeklärter Ursache verloren geht. Mit einem Verlust des Briefes auf dem Beförderungswege muß die Schwangere nicht von vornherein rechnen.

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BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.

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