Rechtsprechung zu § 50 ZPO
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BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
a) Die Parteifähigkeit gehört zu den Prozeßvoraussetzungen, deren Mangel in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Das Berufungsgericht darf diesbezügliches Vorbringen daher nicht als verspätet zurückweisen.
b) Eine Überprüfung der Parteifähigkeit ist jedoch nur geboten, wenn hinreichende Anhaltspunkte für deren Fehlen vorliegen. Tritt eine juristische Person in der Beklagtenrolle, von der außer Frage steht, daß sie ursprünglich rechts- und parteifähig war, mit der Behauptung hervor, diese Eigenschaft verloren zu haben, so muß sie Tatsachen darlegen, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben.
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BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02
Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung
Ein Beschluss, durch den das Arbeitsgericht vor Erlass eines Urteils das Rubrum "berichtigt", ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig.
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BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02
Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten GmbH - Zuordnung zu einem Betriebsteil
Tatbestand: Die Parteien streiten um den Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers auf die Beklagte sowie die Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für die Zeit von November 1998 bis Juni 2000 in unstreitiger Höhe.
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BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde
§ 174 BGB findet auf die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist keine entsprechende Anwendung.
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BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis
Eine von Amts wegen auf Grund Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschte GmbH (§ 141a Abs. 1 Satz 2 FGG = § 2 Abs. 1 Satz 1 LöschG) ist in einem Rechtsstreit über solche vermögensrechtlichen Ansprüche parteifähig, deren Bestehen sich nach der Löschung herausstellen.
Eine von der GmbH an einen Gläubiger unanfechtbar sicherungshalber übertragene Forderung gehört nicht zum Vermögen der Gesellschaft.
Eine gelöschte GmbH hat in aller Regel kein eigenes schutzwürdiges Interesse, eine derartige Forderung im Wege der sog. gewillkürten Prozeßstandschaft zu verfolgen.
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BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts
1. Das Restmandat ist von dem Betriebsrat auszuüben, der bei Beendigung des Vollmandats im Amt war. Waren es zu diesem Zeitpunkt bereits weniger Mitglieder als in § 9 BetrVG vorgesehen, so steht diesen verbliebenen Mitgliedern das Restmandat zu.
2. Die das Restmandat ausübenden Betriebsratsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Besteht der Betriebsrat nur noch aus einem Mitglied und ist eine Belegschaft nicht mehr vorhanden, so kann die Amtsniederlegung gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden.
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BGH, 24.02.1999 - VIII ZR 158/98
Zur Frage der Umwandlung eines ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebes in eine Kapitalgesellschaft im Aufbau.
DDR: TreuhG § 11, EinigVtr Art. 22
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BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 2/07
Betriebsübergang in der Insolvenz - Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin infolge eines Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und ob eine später von der Beklagten zu 2) ausgesprochene außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat.
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BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05 - Fruchtextrakt
Der Vertrieb eines Erzeugnisses, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/ 97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten vom 27. Januar 1997 (ABl. Nr. L 43 vom 14. 2. 1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1882/ 2003 vom 29. 9. 2003 [ABl. Nr. L 284 vom 31. 10. 2003, S. 1] - Novel-Food-Verordnung) fällt, ohne die nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung stellt ein gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteres Wettbewerbsverhalten dar.
Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i. S. des Art. 1 Abs. 2 der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15. Mai 1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I- 5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.
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BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
1. Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubescheidung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat.
2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstößt gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch, wenn sie mit der endgültigen Stellenbesetzung gegen ein im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenes Unterlassungsurteil verstößt. Das gilt auch dann, wenn die Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollziehung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO unstatthaft geworden ist. Von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber darf erwartet werden, dass er sich auch ohne Androhung von Ordnungsmitteln bis zur Aufhebung des Urteils an ein gerichtliches Unterlassungsgebot hält.
