Rechtsprechung zu § 513 ZPO
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BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

Tatbestand: Der schwerbehinderte Kläger trat im Jahre 1985 in die Dienste der Beklagten, eines Unternehmens der Textilindustrie. Mit Zustimmung des Integrationsamts kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. April 2002, weil der Betrieb stillgelegt werde.

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BGH, 27.01.2004 - VI ZB 33/03

Hat die allgemeine Zivilabteilung den "Antrag" auf Abgabe an das Familiengericht desselben Amtsgerichts abgelehnt, so ist dieser Beschluß unanfechtbar. Die vom Beschwerdegericht gleichwohl zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.

ZPO §§ 574 Abs. 1 Nr. 2, 567

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BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.

ZPO (2002) § 531 Abs. 2

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BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO.

ZPO § 520

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BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00

Der auf Unterhalt bis zur Höhe des Regelbetrags in Anspruch genommene Elternteil trägt auch dann die Darlegungs- und Beweislast für seine verminderte Leistungsfähigkeit, wenn der Unterhalt nicht vom Kind, sondern aus übergangenem Recht von öffentlichen Einrichtungen oder Verwandten geltend gemacht wird (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - XII ZR 20/ 00 - FamRZ 2002, 536, 540).

BGB §§ 1603, 1610, 1612a

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BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00

Gründe: Die sofortige Beschwerde gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß des Berufungsgerichts hat aus den zutreffenden Gründen dieser Entscheidung keinen Erfolg.

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BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98

Gründe: I. Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung in einem Verfahren gemäß § 495a ZPO, die ihre Klageerwiderung nicht ...

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