Rechtsprechung zu § 518 ZPO
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BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Die Ausschlußfrist von einem Jahr für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach ZPO § 234 Abs. 3 hat zwar grundsätzlich absoluten Charakter. Sie ist aber nach ihrem Zweck, Prozeßverschleppung zu verhindern und die Gefährdung der Rechtskraft zu verhüten, dann nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht im Arbeitsgerichtsverfahren aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien auf Grund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiellrechtlich entschieden.
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BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06
Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie
Tatbestand: Die Parteien streiten über Ansprüche auf Vergütung von Bereitschaftsruhezeit, auf verschiedene Vergütungszuschläge und auf zusätzlichen Urlaub sowie um die tarifliche Eingruppierung.
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BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07
Die zeitliche Grenze für dem Antragsteller zurechenbare geringfügige Verzögerungen kann bei Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen ergangenen Mahnbescheid nicht anhand der Regelung des § 691 Abs. 2 ZPO bestimmt werden.
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BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07
Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.
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BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06
Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof
Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06
Eingruppierung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und sich daraus ergebende Vergütungsansprüche.
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BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06
Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag
Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und sich daraus ergebende Vergütungsansprüche.
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BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
1. § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung.
2. Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung nach § 174 BGB aus.
3. Das Recht zur Zurückweisung besteht auch im Falle der organschaftlichen Vertretung grundsätzlich nicht.
4. Der Stellvertreter des Geschäftsführers eines Staatsbetriebes iSv. § 26 SäHO ist kein organschaftlicher Vertreter, der seine Stellung aus einer auf Gesetz beruhenden Satzung herleitet.
5. Dass die Person des Vertreters aus dem Kündigungsschreiben wegen Unleserlichkeit der Unterschrift und fehlender Angabe des Namens in lesbarer Form nicht erkennbar ist, steht dem Ausschluss der Zurückweisung nach § 174 Satz 2 BGB nicht entgegen.
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BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Gründe: A. Die Parteien streiten über Gehaltsansprüche und Karenzentschädigung.
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BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführten Arbeitsverhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Arbeit.
