Rechtsprechung zu § 519 ZPO
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173
BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

Eine Klageänderung liegt nicht vor, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft den zunächst auf eine Aufhebungsvereinbarung gestützten Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in zweiter Instanz, weil er die Aufhebungsvereinbarung nunmehr für nichtig hält, unmittelbar auf die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens gründet.

ZPO § 263

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173
BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97 - Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

a) Zum Begriff der fremden Rechtsangelegenheit i. S. von Art. 1 § 1 RBerG.

b) Art. 1 § 3 Nr. 1 RBerG setzt keine eigenen Zuständigkeitsmaßstäbe, sondern geht von der Zuständigkeitsordnung des öffentlichen Rechts aus.

c) Das Kommunalrecht bestimmt, auf welchem rechtlichen Weg Gemeinden sich zur Besorgung ihrer Rechtsangelegenheiten der Rechtsbetreuung durch den Landkreis bedienen können und inwieweit ein Landkreis die Zuständigkeit besitzt, kommunalen Ansuchen auf Rechtsbetreuung nachzukommen.

d) Rechtsbetreuung i. S. von Art. 1 § 3 Nr. 1 RBerG kann die Prozeßvertretung einschließen.

RBerG Art. 1 §§ 1, 3 Nr. 1

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163
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173
BFH, 14.03.2000 - IX R 57/99

Gründe: Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben die rechtzeitig eingelegte Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) nicht begründet. Auf den entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden des erkennenden Senats haben sie wegen der ...

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173
BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

Wird beim Telefax-Verkehr mit den Gerichten die Telefax-Nr. des Adressaten von der Computeranlage im Büro des Rechtsanwaltes automatisch aus einem Stammdatenblatt übernommen, dann hat der Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, daß die Eintragung der Telefax-Nr. in das Stammdatenblatt kontrolliert wird oder aber daß jede einzelne Sendung z. B. anhand des Sendeberichts auf die Richtigkeit des Adressaten und der Telefax-Nr. überprüft wird.

ZPO § 233 (Fd)

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173
BGH, 15.12.1999 - XII ZB 158/99

Gründe: I. Durch Urteil des Landgerichts ist die Beklagte verurteilt worden, an die Klägerin 18. 149, 22 DM zuzüglich Zinsen zu zahlen. Gegen dieses ihr am 23. April 1999 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 21. Mai 1999 Berufung eingelegt. Die Frist für die Berufungsbegründung ist bis zum 21. ...

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166
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173
BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 6.99

Vertriebenenrecht

Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; Einreise aufgrund einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung; deutsche Staatsangehörigkeit; besondere Härte


1. Ein Aufnahmebewerber wird seiner vertriebenenrechtlichen Obliegenheit, die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, nicht dadurch enthoben, daß er aufgrund einer befristeten ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf.

2. Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid mit der nicht nachgewiesenen Behauptung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, führte unter dem zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht zu einer besonderen Härte i. S. d. § 27 Abs. 2 BVFG.

BVFG § 27 Abs. 2

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167
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173
BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

Zur Frage, wann der Rechtsanwalt bei Vorlage einer Akte auf Vorfristanordnung mit der Bearbeitung der Sache beginnen muß, sowie zur Zulässigkeit nachgeschobenen Vorbringens nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist.

ZPO § 233, § 234

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168
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173
BGH, 23.09.1999 - X ZR 114/96

Ob der Empfänger das Erlangte seinem Ehegatten als Drittem unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach Gesichtspunkten des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Vom Merkmal der Unentgeltlichkeit im Sinne des § 822 BGB sind sowohl unentgeltliche Zuwendungen im Sinn des Schenkungsrechts als auch jedenfalls im Regelfall sonstige, objektiv unentgeltliche "unbenannte" Zuwendungen erfaßt.

BGB § 822

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169
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173
BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

Verwaltungsprozeßrecht

Anforderungen an die Berufungsbegründung


Zur Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO genügt die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluß, wenn sich daraus eine für das Asylverfahren entscheidungserhebliche Tatsachenfrage und eine von der Vorinstanz abweichende Beurteilung ergibt.

VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 4

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170
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173
BGH, 07.06.1999 - II ZB 25/98

Unter der nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO nachzuholenden Prozeßhandlung im Wiedereinsetzungsverfahren wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist ist ausschließlich die Rechtsmittelbegründung zu verstehen; die Einreichung eines Antrages auf Fristverlängerung erfüllt nicht die Zulässigkeitsanforderungen des Wiedereinsetzungsverfahrens.

ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2

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