Rechtsprechung zu § 529 ZPO
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BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
a) Die Berufung kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
b) Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ begründet für die Klage aus einem Scheck, der zur Begleichung einer Kaufpreisschuld hingegeben wurde, keinen Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung.
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BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
Aussetzungszwang
a) Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht.
b) Durch die Neuregelung in § 87 Abs. 1 Satz 2 GWB n. F. ist die Zuständigkeit eines Nichtkartellgerichts für ein vor dem 1. Januar 1999 anhängig gewordenes Verfahren entfallen, in dem sich eine kartellrechtliche Vorfrage stellt, in dem aber unter Geltung des alten Rechts keine Aussetzung mehr ausgesprochen worden ist.
ZPO §§ 539, 540, 261 Abs. 3 Nr. 2; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2 (F: 26. August 1998); GWB § 96 Abs. 2 (F: 24. September 1980)
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BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07
a) Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte.
b) Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor der Entdeckung des Mangels auf seine Kosten hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, §§ 281 ff. BGB) in Betracht. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
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BGH, 10.06.2008 - XI ZR 348/07
Wird ein Verbraucher von seinem langjährigen Steuerberater in einer Haustürsituation zum Fondsbeitritt geworben, so ist diese der kreditgewährenden Bank nicht zuzurechnen, wenn zwischen ihr und dem Vermittler kein "Näheverhältnis" bestand.
HWiG § 1
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BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
Altersteilzeit - Überforderungsquote
Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" verpflichtet, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu begründen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge schließt. Trifft der Arbeitgeber freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitvereinbarungen, ist er an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.
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BGH, 20.03.2008 - IX ZR 68/06
Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung, ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.
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BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05 - Post-Wettannahmestelle
Der Prinzipal ist grundsätzlich nicht durch kartellrechtliche Vorschriften daran gehindert, sich einen besonderen Vertriebsweg (hier: Internetvertrieb) gegenüber seinen Handelsvertretern selbst vorzubehalten.
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BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 31. Dezember 2005 geendet hat.
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BGH, 19.09.2007 - XII ZR 3/05
Das Erhöhungsverlangen nach § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG setzt im Gegensatz zum Verlangen nach § 20 Abs. 1 SchuldRAnpG i. V. m. § 6 NutzEV keine besondere Begründung voraus.
SchuldRAnpG § 20 Abs. 1, 3; NutzEV §§ 3, 6
