Rechtsprechung zu § 532 ZPO
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BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04

1. § 296 Abs. 2 ZPO findet auf Rügen des Beklagten, die die Zulässigkeit der Klage betreffen (§ 296 Abs. 3 ZPO), keine Anwendung.

2. Zur Auslegung eines Maklervertrags, in dem sich eine GmbH zur Provisionszahlung bei der Veräußerung "ihres Unternehmens" verpflichtet.

ZPO § 296; BGB §§ 157, 652

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BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

a) Hat der Beklagte die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) in erster Instanz rechtzeitig und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben, setzt das Gericht erster Instanz die Sicherheit aber der Höhe nach so fest, daß sie nicht die Kosten sämtlicher möglicher Rechtszüge abdeckt, darf der Beklagte abwarten, bis die angeordnete Sicherheit die Kosten nicht mehr deckt, und dann gemäß § 112 Abs. 3 ZPO - gegebenenfalls wiederholt - die Leistung weiterer Sicherheit für die Kosten sämtlicher Rechtszüge verlangen.

b) Ein Angehöriger des Staates Anguilla ist nach dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr vom 3. Dezember 1928 nur unter der Voraussetzung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung befreit (§ 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), daß er einen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Vollstreckung einer Entscheidung über die Prozeßkosten (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) findet in Anguilla weder nach der EuGVVO noch nach dem EuGVÜ oder dem deutsch-britischen Abkommen vom 14. Juni 1960 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen statt.

ZPO § 110, § 282 Abs. 3

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BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03 - Bezugsbindung

a) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß das Berufungsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen habe.

b) Eine im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems getroffene Vereinbarung über Verkaufsziele zwischen einem Automobil-Vertragshändler (A-Händler) und einem ihm zugeordneten B-Händler, die dem B-Händler eine Bezugsbindung auferlegt, ist auch dann nicht vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG freigestellt und demzufolge gemäß Art. 81 Abs. 2 EG nichtig, wenn die Bezugspflicht des B-Händlers nur dahin geht, sich um die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Neufahrzeugen zu bemühen.

ZPO §§ 513, 565; EG Art. 81; VO (EG) Nr. 1475/ 95 Art. 4, 6

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BGH, 06.06.2002 - X ZR 214/00

Tatbestand: Der Kläger ist Landwirt und befaßt sich mit der Aufzucht und Mast von Puten. Er unterhält dazu zwei Stallkomplexe, in denen jeweils ein Stallcomputer im Falle einer Störung über ein an ein Telefon gekoppeltes Selbstwählgerät Alarm auslöst. Das Wählgerät, von dem der Kläger behauptet, ...

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BGH, 16.05.2000 - X ZR 109/97

Tatbestand: Der Kläger hat den Beklagten, der Inhaber eines Fahrzeugreparaturbetriebs ist, auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines von seinem damaligen Prozeßbevollmächtigten am 9. Juli 1991 gekündigten Vertrags über umfassendes Tuning seines gebrauchten Fahrzeugs Chevrolet Corvette in Höhe ...

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BGH, 20.10.1999 - VIII ZR 335/98

Gegenstand eines Kaufvertrages kann auch eine mit rechtlicher Selbständigkeit erst künftig entstehende Sache sein.

BGB §§ 93, 94, 95, 433

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BGH, 02.03.1977 - VIII ZR 209/75

Zur Frage der Haftung kommunaler Wasserversorgungsverbände wegen der Lieferung übermäßig gechlorten Trinkwassers aus öffentlichen Wasserleitungen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1963 - VIII ZR 259/ 61, LM BGB § 276 (Ci) Nr. 15).

BGB § 276

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