Rechtsprechung zu § 534 ZPO
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EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

"Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/ 2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der Berufungsinstanz - Rechtssicherheit - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - Artikel 10 EG"

Der sich aus Artikel 10 EG ergebende Grundsatz der Zusammenarbeit gebietet es einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften zu dem Zweck abzusehen, eine in Rechtskraft erwachsene gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben, falls sich zeigt, dass sie gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

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BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer; Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; informatorische Anhörung; wiederholte Zeugenvernehmung.

1. Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter haben auch Aussagekraft dafür, ob der Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist.

2. Eine erstinstanzliche informatorische Anhörung entbindet das Beschwerdegericht nicht von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn das Beweisthema entscheidungserheblich ist.

NWPersVG § 72; ZPO §§ 295, 398

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