Rechtsprechung zu § 538 ZPO
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BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04
§ 513 Abs. 2 ZPO hindert das Berufungsgericht, den Rechtsstreit unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 281 ZPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht zu verweisen.
§ 513 Abs. 2 ZPO schränkt nicht die Nachprüfung der Anwendung von Normen ein, die anderen Zwecken als der Festlegung des zuständigen Gerichts dienen und dabei an die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts lediglich anknüpfen.
Ist ein nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BadWürttSchlG vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht erforderlich.
Eine Rechtsstreitigkeit über Ansprüche wegen im Nachbarrechtsgesetz geregelter Rechte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2e BadWürttSchlG ist gegeben, wenn das Nachbarrechtsgesetz Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt der Nachbarn von Bedeutung sind.
ZPO § 281, § 513; EGZPO § 15a; BadWürttSchlG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2e; ZPO § 263, § 264
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BGH, 22.07.2004 - VII ZR 232/01
Hängen Klage und Widerklage von derselben Vorfrage ab und kann über die Klage ein Grundurteil nicht ergehen, so kommt auch hinsichtlich der Widerklage ein Teilgrundurteil nicht in Betracht. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. scheidet deshalb aus.
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BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
Soll ein brandgeschädigtes Gebäude nicht wiederhergestellt werden, steht dem Versicherungsnehmer, auch wenn das Gebäude nur beschädigt worden ist, kein Anspruch auf die Neuwertspitze zu.
AFB 87 § 11 Nr. 1 und 5
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BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03
Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterläßt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen.
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BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen in der privaten Krankenversicherung gehören auch die Kosten einer wegen der Unfruchtbarkeit des versicherten Mannes vorgenommenen homologen In-vitro-Fertilisation (extrakorporale Befruchtung). Insoweit dient die Gesamtheit der ärztlichen Maßnahmen der Linderung der Krankheit des Versicherten und stellt daher eine Heilbehandlung des Mannes im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 MB7KK 94 dar (Fortführung von BGHZ 99, 228).
MB/ KK 94 § 1 Abs. 2 Satz 1
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BGH, 08.05.2000 - II ZR 302/98
Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs, den ein aus einer BGB-Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter zur Berechnung eines vertraglichen Abfindungsanspruchs gegenüber einem seiner früheren Mitgesellschafter geltend macht, nachdem dieser ebenfalls aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
BGB § 259
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BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu Unrecht ergangenes Zweites Versäumnisurteil - Fortbestehen der Prozessvollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision über die Frage, ob der Beklagte das zweite Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten ergangen ist, mit einer zulässigen Berufung durch seinen bereits vor Insolvenzeröffnung ...
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BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06 - ComROAD VIII
Zur haftungsbegründenden Kausalität fehlerhafter Ad-hoc-Publizität auf dem Sekundärmarkt und falscher Prospektangaben im Bereich des Primärmarktes für den Willensentschluss des Anlegers.
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BGH, 03.12.2007 - II ZB 15/07
a) Ein Musterfeststellungsantrag ist nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KapMuG wegen Entscheidungsreife des Hauptsacheverfahrens zurückzuweisen, wenn der Tatsachenstoff hinreichend geklärt ist und die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens nicht von einer Rechtsfrage abhängt, die in dem Musterfeststellungsantrag als Feststellungsziel genannt ist.
b) Ein im ersten Rechtszug gestellter Musterfeststellungsantrag wird unzulässig, wenn das Hauptsacheverfahren nicht mehr im ersten Rechtszug anhängig ist.
KapMuG § 1
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BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06
Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen Nichtbeachtung einer "Stop-Loss-Order" eines Kunden
Tatbestand: Die Klägerin nimmt den Beklagten als ihren früheren Arbeitnehmer auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.
