Rechtsprechung zu § 546 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
88
BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen.
BRAGO §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1
von
88
BGH, 27.06.2007 - X ZR 157/03 - Nachbauentschädigung III
a) Für das Wirtschaftsjahr 1999/ 2000 kann von Landwirten, die Nachbau hinsichtlich gemeinschaftsrechtlich geschützter Pflanzensorten betreiben, aber der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 ("Kooperationsabkommen 1996", veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16. 8. 1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13. 9. 2005 - X ZR 170/ 04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, in Deutschland eine Nachbauentschädigung in der Höhe verlangt werden, wie sie das Kooperationsabkommen 1996 vorsieht.
b) Gleiches gilt für Landwirte, die Nachbau hinsichtlich national geschützter Pflanzensorten betreiben.
GemSortV (Verordnung (EG) Nr. 2100/ 94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 27. Juli 1994) Art. 14 Abs. 3; NachbauV (Verordnung (EG) Nr. 1768/ 95 vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2100/ 94) Art. 5; SortG § 10a Abs. 3, 4
von
88
BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06
Stellt der Miteigentumsanteil an einem Grundstück das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten dar, bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten.
von
88
BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06
Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.
Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.
Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.
von
88
BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
a) Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.
b) Der Tatrichter hat Widersprüche aufzuklären, die sich daraus ergeben, dass sich eine Partei auf andere Erfahrungssätze beruft als sie der Sachverständige seinem Gutachten zugrunde gelegt hat.
von
88
BGH, 23.11.2005 - XII ZR 155/03
Ein Elternteil ist nicht unterhaltsbedürftig, solange er eigenes Vermögen in Form der Teilhabe an einer ungeteilten Erbengemeinschaft hat und dieses als Kreditunterlage nutzen kann, um seinen Pflegebedarf kreditieren zu lassen.
BGB § 1601
von
88
BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04
Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit
1. Enthält im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Beschluss des Landesarbeitsgerichts keine Sachverhaltsfeststellungen, so führt dies regelmäßig zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung der Sache. Eine Ausnahme gilt, wenn für das Bundesarbeitsgericht der Streitstoff, über den das Landesarbeitsgericht entschieden hat, zuverlässig feststellbar ist.
2. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung des vom Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG geschuldeten Ausgleichs für Nachtarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Tarifvertrag eine abschließende Ausgleichsregelung i. S. v. § 6 Abs. 5 ArbZG enthält.
3. Eine tarifliche Regelung, die sich darin erschöpft, den Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag auszuschließen, ist keine Ausgleichsregelung i. S. d. § 6 Abs. 5 ArbZG. In diesem Fall reduziert sich die gesetzlich eröffnete Wahlmöglichkeit auf die Gewährung von Freizeitausgleich. Bei dessen Ausgestaltung hat der Betriebsrat mitzubestimmen.
von
88
BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04
a) Im anordnenden Teil des vom Insolvenzgerichts erlassenen Haftbefehls sind die Mitwirkungspflichten des Schuldners, die mit der Haft durchgesetzt werden sollen, so bestimmt zu bezeichnen, daß der Schuldner ohne weiteres erkennen kann durch welche Handlungen er seinen Mitwirkungspflichten genügt.
b) Erweist sich die Haftanordnung gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren hinsichtlich einzelnen von ihm verlangter Auskunftspflichten als unbegründet, weil eine entsprechende Pflicht von vornherein nicht bestand oder sich zwischenzeitlich erledigt hat, hat das Beschwerdegericht den Haftbefehl auch dann teilweise abzuändern, wenn die Anordnung der Haft im Ergebnis weiterhin berechtigt ist.
c) Privatärztliche Honorarforderungen sind grundsätzlich pfändbar und unterliegen dem Insolvenzbeschlag.
von
88
BGH, 17.02.2005 - IX ZR 159/03
Wird für eine zugelassene und eingelegte Revision versehentlich die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, genügt dies als Revisionsbegründung, wenn sie den Anforderungen des § 551 Abs. 3 ZPO inhaltlich entspricht und den Umfang des Revisionsangriffs klar erkennen läßt.
ZPO § 551
von
88
BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG.
