Rechtsprechung zu § 546 ZPO
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BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02
a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.
b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.
c) Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.
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BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01
Zur Bestimmung der Alkoholisierung eines Kraftfahrers mit Hilfe nur einer Blutalkoholmessung nach dem ADH-Verfahren.
VVG § 61
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BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R
Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten - Äußerungen gegen vertragsärztliches System - Abwägung mit Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit
1. Der Ausschluss der Berufung in Fällen, in denen nur Geldleistungen bis 1000 DM (nunmehr: 500 Euro) betroffen sind, erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten, selbst wenn Geldbußen verhängt werden.
2. Ergeht ein Disziplinarbescheid gegen einen Vertragsarzt wegen Äußerungen gegen das vertragsärztliche System, so muss er eine Abwägung mit dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs. 1 S 1 GG) erkennen lassen.
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BGH, 18.07.2002 - IX ZB 26/02
a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine Anwendung.
b) Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der Zwangsverwaltung kann sich im Falle hoher Vorbelastungen, die eine Befriedigung derzeit aussichtslos erscheinen lassen, daraus ergeben, das Grundstück einer einträglicheren Nutzung zuzuführen.
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BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
a) Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend.
b) Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muß der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen, daß er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20. 000 € übersteigt, erstreben will.
c) Sind Teile des Prozeßstoffs abtrennbar und einer beschränkten Revisionszulassung zugänglich, so muß die Wertgrenze hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO ein Zulassungsgrund für die Revision hinreichend dargelegt wird.
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BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.
BGB § 1684 Abs. 1, 2 (= § 1634 Abs. 1 a. F.)
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BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).
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BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98 - Bürgeranwalt
a) Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.
b) In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.
UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
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BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01
Eine unrichtige Schreibweise der ausländischen Adresse macht die Zustellung nicht unwirksam, wenn eine Verwechslungsgefahr nicht besteht.
ZPO § 213
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BGH, 22.05.2001 - X ZR 204/00 - Vollstreckungsabwehrklage
Im Verfahren über die Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß des Patentamtes ist ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Bundespatentgerichts nicht statthaft.
PatG 1981 §§ 84 Abs. 2, 99 Abs. 2, 110 Abs. 1; GebrMG § 17 Abs. 4
