Rechtsprechung zu § 557 ZPO
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BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ihm aufgegeben hat, den hälftigen Kaufpreis aus der Veräußerung des Grundstücks L. Straße 20 in D.-S. an den Beigeladenen auszukehren.

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BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 58.04

Gründe: Die Beschwerde bleibt erfolglos.

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BVerwG, 13.08.2004 - 8 B 59.04

Gründe: Die Beschwerde bleibt erfolglos.

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BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

Gründe: Die Kläger begehren in ungeteilter Erbengemeinschaft die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks an die Erbengemeinschaft. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil ihre Mutter als ihre Bevollmächtigte gegenüber dem Funktionsvorgänger des Beklagten an Stelle der ...

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BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Altersteilzeitvergütung.

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BVerwG, 07.03.2008 - 8 B 94.07

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BVerwG, 26.02.2008 - 4 BN 51.07

Öffentliche mündliche Verhandlung; Normenkontrolle; Bebauungsplan.

Wendet sich ein Grundstückseigentümer im Wege der Normenkontrolle gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die unmittelbar sein im Plangebiet liegendes Grundstück betreffen, darf das Normenkontrollgericht ohne Einverständnis des Antragstellers nur dann von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Normenkontrollantrag offensichtlich unzulässig ist (im Anschluss an die stRspr seit BVerwGE 110, 203).

Von einer mündlichen Verhandlung kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn als Vorfrage für die Prüfung der Zulässigkeit über das Bestehen und den Inhalt eines weiteren Rechtsverhältnisses zu entscheiden ist, das ein civil right im Sinne von Art. 6 EMRK betrifft.

EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 1

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BSG, 05.02.2008 - 2 U 8/07

Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - Beweisverwertung - Beweiswürdigung - Arbeitsunfall - Datenschutz - Auswahlrecht - Waffengleichheit - Sachverständiger - Widerspruchsrecht - Verfahrensmangel - Rügerecht

Tatbestand: Umstritten sind die Folgen eines Arbeitsunfalls.

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BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines Beweisverwertungsverbots - Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Berücksichtigung eines unzulässigen Beweismittels - Datenschutz - gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 SGB VII - Gutachtenbegriff - Auswahlrecht - Widerspruchsrecht - Waffengleichheit - laufendes Gerichtsverfahren - Heilung

Tatbestand: Umstritten ist die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall und die Gewährung einer Verletztenrente.

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BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; Rücknahmesystem, EG-konform; Feststellungsklage, atypische; Subsidiarität; Zulässigkeit, nachträgliche; Interesse, berechtigtes; Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung; Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig; Zuordnungssubjekt; Normgeber; Normadressat; Normanwender; "self-executing" Norm; Normerlassklage; Normerlassverhältnis; Normvollzugsverhältnis; Beiladung, Aufhebung.

Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.

GG Art. 19 Abs. 4, Art. 30, 83, 87d; KrW-/ AbfG § 21; VerpackV 1998 § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1; VerpackV 2005 § 8 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 65 Abs. 4 Satz 3, § 88

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