Rechtsprechung zu § 560 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
105
BFH, 03.08.2005 - I R 85/03

1. Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt (Konversion).

2. An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen.

GG Art. 4 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; KiStG Bay Art. 2 Abs. 2; ZPO § 560; FGO § 118 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
105
BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten; Anspruch auf Übertragung eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs nach Umbildung einer Körperschaft.

Bei der Umbildung und Neuorganisation einer Körperschaft können deren Beamte verlangen, dass ihnen ein ihrem Statusamt entsprechender Aufgabenbereich übertragen wird.

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 n. F., Art. 125a Abs. 1 n. F.; BRRG §§ 18, 23, 123a Abs. 3, §§ 128 ff.; VwGO § 173; ZPO § 560; BayBG Art. 37; BayGO Art. 89 Abs. 1, Art. 90 Abs. 5

Volltext bei lexetius.com

3
von
105
BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03

a) Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterhaltsansprüche vor Inkrafttreten der Brüssel I-Verordnung (EuGVVO).

b) Unterhaltsansprüche eines nichtehelich geborenen kroatischen Kindes für die Zeit vor Inkrafttreten des HUÜ 73 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1987 richten sich gemäß Art. 21 EGBGB a. F. allein nach dem Recht des Staates, dem die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes angehörte.

ZPO § 560; EGBGB Artt. 3 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 2, 21 a. F., 200 Abs. 1; HUÜ 73 Art. 12 1973; HUÜ 56 Artt. 1, 6 1956; Brüssel I Artt. 66, 76; EuGVÜ Art. 2 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
105
BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht; Recht der Erschließungsbeiträge.

Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommen Auslegung des § 5 a des bayerischen Kommunalabgabengesetzes i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) hat der bayerische Landesgesetzgeber durch diese Vorschrift die §§ 127 bis 135 BauGB in der am 1. Januar 1997 geltenden Fassung in bayerisches Landesrecht überführt. Damit ist auch die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommene Auslegung dieser Vorschriften des Baugesetzbuchs der Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen.

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, §§ 137, 173 Satz 1; ZPO § 560; BauGB §§ 127 ff.; BayKAG § 5 a

Volltext bei lexetius.com

5
von
105
BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06

Volltext bei lexetius.com

6
von
105
BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler.

1. Es kann mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit in Einklang stehen, wenn eine Gemeinde in einer Hundesteuersatzung nur die Hunde bestimmter, als gefährlich eingestufter Rassen und deren Kreuzungen einer erhöhten Steuer unterwirft, nicht aber zugleich die Hunde, die sich individuell als gefährlich erwiesen haben.

2. Es begründet keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn ein Berufungsgericht eine europarechtliche Frage nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorlegt und auch nicht die Revision zulässt.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; EG Art. 234

Volltext bei lexetius.com

7
von
105
BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03

Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier Aufwand; Verrechnungspflicht; Spielraum des Normgebers; Pauschsteuer; pauschalierter Steuermaßstab; Raumgröße.

1. Die Einordnung eines Diskothekenbetriebs als vergnügungssteuerpflichtige Tanzveranstaltung steht mit Art. 105 Abs. 2 a GG in Einklang.

2. Der bundesrechtliche Aufwandsbegriff gebietet nicht, dass bei der Berechnung einer Vergnügungssteuer, die an den Eintrittspreis für die Vergnügungsveranstaltung anknüpft, jede darin enthaltene, an sich vergnügungssteuerfreie Ware und Leistung außer Ansatz zu bleiben hat.

3. Sieht der Satzungsgeber die steuermindernde Berücksichtigung solcher im Eintrittspreis enthaltener Waren und Leistungen vor, müssen sie realitätsgerecht mit dem Wert erfasst werden, den sie im Rahmen der konkreten vergnügungssteuerpflichtigen Gesamtveranstaltung bei typisierender Betrachtung für den durchschnittlichen Besucher haben.

4. Die Gemeinde kann die Vergnügungssteuer als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer und daneben als Auffangtatbestand auch in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer erheben.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a

Volltext bei lexetius.com

8
von
105
BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08

Volltext bei lexetius.com

9
von
105
BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 103/07

Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wonach für Klagen, welche die Miete von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, findet keine Anwendung auf einen Vertrag über den Erwerb "tauschfähiger Urlaubswochen", wenn der Zusammenhang zwischen dem Vertrag über die Überlassung von "Ferien-Tauschwochen" und der Immobilie, die tatsächlich genutzt werden kann, nach der Gestaltung des in Rede stehenden Vertrages nicht hinreichend eng ist, um die Einordnung des Vertrages als Miete einer unbeweglichen Sache zu rechtfertigen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Rs. C-73/ 04, Slg. 2005, I S. 8667).

Brüssel-I-VO Art. 2 Abs. 1, Art. 22 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

10
von
105
BVerwG, 02.06.2008 - 6 B 17.08

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 ... 11
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht